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Steuererklärung wg. Kinderbetreuung

Thema: Steuererklärung wg. Kinderbetreuung

Hallo ihr Lieben, ich hab mal eine Frage. Wir hatten im letzten Jahr ab August eine Tagesmutter, die meine Tochter vom Kindergarten abholte und dann noch für 1,5 Std. betreut hat. Die reinen Betreuungskosten habe ich direkt von meinem Arbeitgeber zzgl. zum Netto erhalten. Also kann ich die natürlich bei der Steuererklärung nicht mehr absetzen. Allerdings sind meiner Tagesmutter ja Fahrkosten entstanden, die sich im Monat so auf knapp 80-100 Euro beliefen. Kann ich die denn noch bei der Steuererklärung angeben? Denn die Fahrkosten der TM hat mei Arbeitgeber natürlich nicht mit übernommen, die Ausgaben hatte ich aber ja trotzdem........kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank. LG

von Loni1975 am 21.04.2012, 19:04



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Fahrtkosten vom und zum Kindergarten sind von der Steuer nicht absetzbar.

von arlett1978 am 21.04.2012, 22:57



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Hi, wenn du die Kosten der Tamu bezahlt hast, benötigst du darüber noch monatliche Rechnungen über Kinderbetreuung (bzw. noch besser eine Bestätigung, das Kosten in Höhe von X vom AG direkt beglichen wurden und sie dir die Restkosten in Höhe von Y hiermit in Rechnung stellt) und einen Überweisungsnachweis. Dann sollte dem nichts mehr im Wege stehen. Es muss sich aber um Kinderbetreuungskosten handeln (darunter fallen auch Wege und Auslagen der Tamu), du brauchst eine Rechnung und den Nachweis der bargeldlosen Zahlung, sonst geht nichts. Gruß, Speedy

von speedy am 23.04.2012, 09:37



Antwort auf Beitrag von speedy

Hallo, also, es lief bei uns so, dass ich monatlichen eine festen betrag zum Netto steuerfrei dazu bekam (hatte ungefähr überschlagen, was monatlich mit KiGa und TAMU an Kinderbetreuung anfällt). Ich bekam dann Ende des Monats die Rechnung der TAMU, in der einmal die Kosten der reinen Kinderbetreuung, und in einer extra Spalte ihre Fahrkosten aufgeführt waren. Die Rechnung hab ich dann jeweils zum 15 des Monats an die TAMU überwiesen, also den kompletten Betrag. Rechnungen und Überweisungsbelege gesammelt (die hab ich also komplett vorliegen) und dann im Januar bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Mit dem Januargehalt bekam ich dann noch eine Differenzsumme ausgezahlt, weil die eigentlichen Betreuungskosten etwas höher lagen, als der Abschlag, den ich monatlich bekam. Puuhh, ich glaub, das könnte insgesamt etwas schwierig werden, dass gegenüber dem Finanzamt wiederzugeben? Nicht, dass die denken, ich will die komplette Rechnung absetzen? Mir geht es ja nur um die Fahrwege der TAMU, die Betreuung habe ich ja schon vom Arbeitgeber bekommen. Das ist zwar den einzelnen Gehaltsabrechnungen zu entnehmen, aber nicht dieser Aufstellung, die man am Jahresende fürs Finanzamt bekommt. Da taucht nur mein Bruttogehalt und die steuerlichen Abgaben auf.......also müsste ich dann die kompletten Gehaltsabrechnungen mit einreichen, damit der Kinderbetreuungssatz für das Finanzamt ersichtlich ist? LG

von Loni1975 am 23.04.2012, 09:55



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Hi, dann bräuchtest du eine Bescheinigung des AG, dass er dir im Jahr X einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten in Höhe Y gezahlt hat. Dann nimmst du die Summe der bez. Rechnungen, ziehst den Zuschuss ab und weist die Differenz als deine Kosten aus. Eine Unterscheidung in Fahrt und Betreuungskosten würde ich da nicht mehr machen. Gruß, Speedy

von speedy am 23.04.2012, 10:38