Hallo Caro,
ich bin über folgenden Satz in Deinem posting unten gestolpert:
"...damit er die kommenden Monate noch nutzen kann, um seinen Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen."
Soweit ich das verstanden habe, zählt nur das Einkommen vor der Geburt des Kindes und nicht vor Antragstellung/Leistungszeitpunkt. Weißt Du zufällig, wo man das mal genau nachlesen kann?
Vielen Dank und LG.
Mitglied inaktiv - 03.03.2008, 12:37
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Die Zeit vor der Geburt ist maßgeblich - wenn das Kind also im März kommt - ist es für irgendwelche Spielerein zu spät.
Quelle:
Mi 03.01.2007
Wie ermittelt man das Elterngeld?
Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Erwerbseinkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76678.html
Mitglied inaktiv - 03.03.2008, 13:21
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Ui, das ist blöd!
Da fällt es mir wie Schuppen von den Augen - und Mist, jetzt haben wir schon die Steuerklassen gewechselt und alles...
Habe irgendwie im Kopf gehabt, dass das Einkommen bis zum Zeitpunkt gerechnet wird, an dem man Elterngeld bezieht...
Grüße
Caro
Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 10:05