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@alle TZ arbeiteten Mama´s mit Steuer.kl.V

Thema: @alle TZ arbeiteten Mama´s mit Steuer.kl.V

Hallo! Ich habe jetzt am 01.08. nach dreieinhalb Jahren Elternzeit wieder TZ (19,5 Stunden/Woche) angefangen (öffent.Dienst). Ich hab jetzt die erste Abrechnung erhalten und bin total enttäscht, was ich raushabe:-( Da stande ich mich mit meinem 400-Euro-Job bedeutend besser...(ja, ich weiß, da war ich nicht versichert) Jetzt meine Frage: meine Schwiegervater meinte gestern, dass ich doch dafür einiges beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder bekommen würde.... Stimmt das??! LG Lucy

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 12:06



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Hallo Lucy, wahrscheinlich ja - frag mal euren Steuerberater oder gib eure Daten in eine Steuersoftware (z.B. Wiso) ein. Ihr könnt auch - wenn beide arbeiten - die Kosten für die Kinderbetreuung zu 2/3 von der Steuer absetzen - dazu muss die Bezahlung per Überweisung erfolgen und ein Kindergarten/Betreuungsvertrag vorliegen. Lena

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 12:10



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Hallo! Ich habe als ich nur 20 Stunden arbeitet auch nur knapp 600 Euro bekommen. In Ö ist es aber so, dass man bei so einem geringen Gehalt sowieso nur die Negativsteuer (150 Euro im Jahr) zurückbekommen kann, weil man eh keine Lohnsteuer zahlt. Kinderbetreuung kann man in Ö nur von der Steuer absetzen, wenn man Alleinverdiener ist - das finde ich sehr ungerecht den Familien gegenüber. LG Traude

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 12:12



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Hallo! Ich arbeite ja auch im öffentlichen Dienst - miese Bezahlung leider, aber dafür halbwegs sicher, so ist das halt. LG Traude

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 12:14



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Bei V hat man keinerlei Kinderfreibeträge. Du zahlst quasi die Steuern auf das Einkommen Deines Mannes mit. Einen Teil davon bekommt Ihr tatsächlich beim Lohnsteuerjahresausgleich raus. Gruß Tina (die das Ehegattensplitting III/V am liebsten gestern abschaffen würde) PS: Oder Ihr müsst beide in IV/IV wechseln. Das ist gerechter und am Jahresende ist die Steuerlast die gleiche.

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 13:29



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ich unterstreiche tinais beitrag hiermit ganz dick :-). wir hatten immer iv/iv, egal wer grade mehr / weniger verdient hat. die wertigkeit von teilzeitarbeit wird dadurch extrem gestärkt (denn viele - v.a. auch ehemänner von teilzeitarbeitenden frauen - lassen sich von den zahlen auf dem lohnzettel täuschen!). andere (psychologische) möglichkeit: nur noch von "familieneinkommen" sprechen und beide löhne zusammenzählen. immerhin hast du nicht geschrieben: "das reicht ja grade für die betreuung"

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 13:33



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...ja, dass weiß ich, dass das an der Steuerkl.V liegt... hab vorher VZ gearbeitet und wir hatten IV/IV...aber ich dachte das macht man nur, wenn man ein ungefähr gleiches Einkommen hat? Irgendwie ist es nur so doof, hatte vorher einen 400-Euro-Job (in der freien Wirtschaft), hab 10 Stunden/Woche gearbeitet und hatte kaum Fahrkosten... Jetzt arbeite ich doppelt soviel, fahre 40km und hab grad mal 170 Euro mehr raus:-( LG Lucy

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 13:43



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... und muss auch noch meinen Senf dazugeben. Wir haben auch Steuerklassen III/V, rechnet sich halt für uns als Familie. Für mich bedeutet es, dass ich netto gut die Hälfte meines Bruttogehaltes habe. Beim Lohnsteuerjahresausgleich kriegen wir trotzdem immer nur ein paar hundert Euro raus, weil mein Mann mittlerweile ziemlich gut verdient. Es kann soweit kommen, dass man trotz Steuerklasse V noch draufzahlt, wenn der Gehaltsunterschied zu groß wird bzw. der eine Partner sooo gut verdient. Dann ist es wirklich "zum Heulen".

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 15:27



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Meines Wissens kann es sogar sein, dass beim Lohnsteuerjahresausgleich eine Nachzahlung fällig wird (gerade bei extremem Lohngefälle). Daher gib doch Eure Daten in ein Steuerprogramm und teste durch.

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 16:46



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Hallo Zusammen, ich habe zum Glück nich die 5 ABER eine Mitarbeiterin. Und die hat vor kurzem ihren Steuerausgleich bekommen. Der Mann verdient sehr viel mehr als sie und sie müssen NACHZAHLEN. Ich würd vorher zum Steuerberater als hinterher die böse Überraschung zu erleben... LG Linda

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 17:21



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ganz einfach gesagt: ob du und dein mann steuerklasse 5/3 oder 4/4 seid, ist völlig egal. unter dem strich ist es auf den cent genau gleich. das, was ihr jetzt weniger habt, erhaltet ihr beim lohnsteuerjahresausgleich zurück.

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 18:20



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"ob du und dein mann steuerklasse 5/3 oder 4/4 seid, ist völlig egal. unter dem strich ist es auf den cent genau gleich. das, was ihr jetzt weniger habt, erhaltet ihr beim lohnsteuerjahresausgleich zurück." Naja, ein kleiner Unterschied ist da schon: Geld, das man eher hat, kann man gegen Zinsen anlegen.

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 18:40



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Stimme ny152 zu. Steuerklasse 5/3 macht man eben nur, wenn das Familieneinkommen (also Mann und Frau) insgesamt über das Jahr gerechnet höher ist als bei 4/4. Und das ist i. d. R. der Fall, wenn ein Partner sehr viel mehr verdient als der andere. Wenn der Unterschied nicht so hoch ist, nimmt man besser 4/4. Kommt auch noch auf die Freibeträge für Fahrtkosten etc. drauf an. Also entweder, Ihr rechnet es im Steuerprogramm mal durch oder laßt Euch vom Steuerberater beraten, was für Euch günstiger ist. Fazit: Du darfst nicht nur schauen, wieviel Geld Du durch Steuerklasse 5 weniger hast, sondern dazu vergleichen, wieviel Dein Mann durch Steuerklasse 3 mehr hat, als wenn er Steuerklasse 4 hätte. Das ist der entscheidende Unterschied! V. G.

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 20:57



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http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 21:34