"MuSchu - EZ mit EG - Urlaub nach den bisherigen Konditionen - EZ - Teilzeitstelle --> geht aber nur mit Zustimmung des AG" ... vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt, aber genau das habe ich gemeint. Der AG muss nicht zustimmen, wenn Du aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht vor dem MuSch nehmen konntest (europäisches Urteil vom vorletzten oder letzten Jahr - jedenfalls ziemlich aktuell)
von Kleine Fee am 25.03.2011, 16:36