Baby und Job

Forum Baby und Job

Zurück in die GKV - Frage

Thema: Zurück in die GKV - Frage

Hallo, ich bin momentan in Elternzeit und privat krankenversichert. Wenn meine Elternzeit rum ist, möchte ich nicht mehr 100% arbeiten, sondern auf 75% gehen - d.h. ich muß zurück in die gesetzliche KV . Kann mir jemand sagen, ob ich dann automatisch in der GKV bin, in der ich vor der PKV war? Und wann kann ich die GKV dann wechseln? Oder kann ich mir direkt eine andere suchen? Muß ich bei der PKV kündigen? Vielen Dank LG, Mari

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 08:17



Antwort auf diesen Beitrag

geht das tatsächlich? Ein Bekannter von uns ist seit seinem Studium privat versichert, seit zwei Jahren möchte er sich wieder gesetzlich versichern, geht aber nciht, keine KK nimmt ihn an.

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:05



Antwort auf diesen Beitrag

geht das tatsächlich? Ein Bekannter von uns ist seit seinem Studium privat versichert, seit zwei Jahren möchte er sich wieder gesetzlich versichern, geht aber nciht, keine KK nimmt ihn an.

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:05



Antwort auf diesen Beitrag

Ich glaube auch nicht, dass du in die Gesetztliche überhaupt zurück KANNST, geschweige denn musst. Soweit ich weiß gilt seit der Gesundheitsreform "einmal privat, immer privat" - so als Kurzfassung. Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:07



Antwort auf diesen Beitrag

Ich kann aber nicht in der PKV bleiben, soweit ich weiß, weil ich mit 75% arbeiten nicht mehr genug verdiene - bisher dachte ich, dann MUSS ich zurück? LG, Mari

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:10



Antwort auf diesen Beitrag

Ich dachte gerade, früher konnte man nicht zurück wenn man einmal privat versichert war (auch nicht, wenn man dann weniger verdient hat) und jetzt gibts neuerdings wieder die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Habe mich damit aber noch nicht befaßt, da ich nicht privat versichert bin. Vielleicht findet sich noch jemand, der sich damit auskennt. Ansonsten würde ich mal woanders fragen oder ggf. erstmal googeln. V. G.

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:47



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Dieses Krankenkassensystem ist furchtbar und undurchschaubar und je nachdem wen man Fragt, bekommt man unterschiedliche Antworten und die werden nach Monaten auch wieder revidiert und mir kommt es so vor, als wäre man als Versicherter dem hilflos ausgeliefert. Bei mir erzählt und wiederspricht sich die gesetzliche Versicherung, das deckt sich nur zum Teil mit dem, was die private sagt und der Arbeitgeber hat wieder eine zum Teil unterschiedliche Meinung. Gleiches gilt für Beihilfestellen. Ich glaube da gar nichts mehr, es sei denn, jemand zeigt mir die Passage im Sozialgesetzbuch! Was ich ganz sicher weiß: Einmal privat immer privat stimmt so nicht. Ich war als Studentin privat versichert und habe am Anfang des Studiums für den Fall des Studierens mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Wann immer ich im leben jetzt noch einmal Studieren sollte, muss ich mich privat versichern. Als ich anfing zu arbeiten, war ich eine Zeit lang gesetzlich versichert (als Doktorandin) und als ich dann richtig arbeitete und über der Beitragsbemessungsgrenze lag, konnte ich mich damals noch sofort privat versichern. Während meiner ersten Elternzeit habe ich gar nicht gearbeitet und musste die ganze Zeit privat versichert bleiben und alleine den vollen Beitrag zahlen. In meiner zweiten Elternzeit war es anfangs genauso, als ich dann jedoch Teilzeit arbeitete, hat mich mein Personalmensch in der Firma gefragt, ob ich gesetzlich oder privat versichert sein wolle, aber da ich Angst hatte, im Falle der privaten Versicherung, mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, da man mir fälschlicher Weise gesagt hat, dass ich dann NIE mehr in die gesetzliche zurück könnte, habe ich mich gesetzlich versichert. Die Krankenkasse konnte ich mir allerdings aussuchen, wenn man das nicht aktiv in den ersten paar Wochen (da muss man sehr genau drauf achten) tut, dann versichern sie einen automatisch bei der letzten gesetzlichen oder, wenn es die nicht gibt, bei der ortsansässigen AOK. Mitlerweile arbeite ich wieder Vollzeit, meine Elternzeit ist beendet und ich wollte wieder zurück in die private Krankenversicherung, denn so zahle ich im Monat 150€ mehr und habe die schlechtern Leistungen. Nach einer Serie von Falschinformationen ist der aktuelle Stand, dass ich erst nach 3 Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze zurück in die private Versicherung darf, weil ich währnde der Teilzeitarbeit in Elternzeit unter der Bemessungsgrenze lag und mich von der gesetzliche Versicherungspflicht habe befreien lassen. Ich fühle mich derart diskiminiert und´bin stinkesauer darüber, dass ich trotz intensiever Suche nach der richtigen Information ständig falsch informiert wurde und keine unabhängige Stelle hatte, bei der ich mich RICHTIG und VOLLSTÄNDIG informieren konnte, denn dann hätte ich die ein oder andere Entscheidung ganz anders getroffen. Was ich mitlerweile herausgefunden habe, ist, dass man bei der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht immer nur bis ans Lebensende für den konkreten Fall befreit wird. Also aufgrund des Studiums für alle weiteren Studien, aufgrund der Elternzeit für alle weiteren Elternzeiten etc. Wahrscheinlich hat Dir das bei Deinem konkreten Fall nicht geholfen, ich kann Dir nur raten, versuche die gesetzliche Grundlage für die Entscheidung von Arbeitgeber/Krankenkasse zu bekommen und lies sie selbst. Es geht hierbei um viel Geld und um einen wichtigen Versicherungsschutz. Wenn jemand eine unabhängige Auskunftsstelle kennt, wäre ich dankbar für einen Hinweis! Vielen Grüße und allen gute Nerven im Dschungel der deutschen Bestimmungen/Gesetze. Sabine

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:52



Antwort auf diesen Beitrag

Also dan versuche ich mal erschöpfend zu antworten: >>Kann mir jemand sagen, ob ich dann automatisch in der GKV bin, in der ich vor der PKV war? Und wann kann ich die GKV dann wechseln? Oder kann ich mir direkt eine andere suchen? Du kannst Dir eine GKV aussuchen und diese dem AG mitteilen, automatisch ist da gar nichts. >>Muß ich bei der PKV kündigen?

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 10:12



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Du unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, bist Du pflichtversichert in der GKV (das ist übrigens nicht das schlechteste, ich war lange Zeit freiwillig in der GKV als ich dann aber meine Kidner dort nicht familienversichern durfte, habe ich die Freundschaft aufgekündigt!). Dann musst Du Dir eine GKV aussuchen und diese Deinem AG melden (ich habe sehr schlechte Erfahrung mit der Barmer gemacht und allerbeste Erfahrungen mit der Techniker). Bei der privaten musst Du dann kündigen - aber erst wenn die GKV Dich aufgenommen hat, allerdings würde ich Dir eine private Zusatzversicherung für den stationären Aufenthalt dringend anraten, diese kannst Du sicher ohne Gesundheitsprüfung in Deiner jetzigen PKV fortführen. Da sollte Dich Deine PKV beraten. Grüße Tina PS: Ich glaube, es gibt ein Alter ab dem man auch unter der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr zurück kann und ich meine das wäre ab 55. Das war früher nämlich ein beliebter Trick, um den hohen PKV_Kosten im Alter zu entkommen, einfach zurück in die GKV in dem man sein Einkommen unter Beitragsbemessungsgrenze gezogen hat. PS: Das habe ich gerade gegoogelt: http://redaktion.forium.de/krankenversicherung_fuer_jeden_unentbehrlich/6/

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 10:48



Antwort auf diesen Beitrag

DU must kündigen, du musst dir eine neue suchen, das kann die gleiche sein oder eine andere. automatisch ist ga nichts!

Mitglied inaktiv - 27.02.2009, 10:18



Antwort auf diesen Beitrag

Da gebe ich auch noch mal meinen Senf dazu... weil ich die Situation gerade hatte: Als Selbstständige privat versichert, dann ein Angestelltenverhältnis aufgenommen - da muss man auf jeden Fall in die gesetzliche KV wechseln, solange man unter der Bemessungsgrenze liegt. Ging bei mir problemlos. Ich habe dem Arbeitgeber gesagt, welche KV es sein soll, der hat dann eine Meldung an die Kasse geschickt. Parallel muss man sich noch mal selbst bei der GKV melden, das ging telefonisch. Der privaten KV musste ich dann nur noch die Bestätigung der GKV schicken, dass ich bei ihnen versichert bin, da sie mich sonst aufgrund der Versicherungspflicht nicht hätten rauslassen dürfen. Eine schriftliche Bestätigung meines Austritts habe ich zwar noch nicht, aber am Telefon hatte die Kasse da kein Problem gesehen. Liebe Grüße Calcifer

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 15:56