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Z. Info Ganztages-Kita führt zu höherem Unterhalt

Thema: Z. Info Ganztages-Kita führt zu höherem Unterhalt

Urteil des Bundesgerichtshofs Ganztages-Kita führt zu höherem Unterhalt Wer Unterhalt für sein beim anderen Elternteil lebendes Kind zahlen muss, kann künftig auch für die Zusatzkosten eines Ganztageskindergartens zur Kasse gebeten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Karlsruher Gericht gab damit einer alleinerziehenden Mutter Recht, die ihre siebenjährige Tochter ganztägig in der Kita untergebracht hat, weil sie einen Vollzeitjob ausübt. Nach dem Urteil umfasst der normale Regelunterhalt zwar einen Halbtags-Kitaplatz. Was darüber hinausgeht, begründet dagegen einen "Mehrbedarf" des Kindes, zu dem der Vater anteilig beitragen muss. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 150/05) http://www.tagesschau.de/inland/kita4.html

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 20:45



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Aber dafür hat Mutter doch auch ein höheres Einkommen bzw. könnte dies erzielen duch Ganzagsarbeit. Und DAS wiederum dürfte den Ehegattenunterhlat gewaltig senken. Trini

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 08:10



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Naja... Grundsätzlich ist eine Mutter mit kleinen Kindern nicht verpflichtet "voll" arbeiten zu gehen. Oft sind weite des Gehaltes "überobligatorisch". Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 08:46



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Dann braucht sie aber auch keine Ganztags-Kita. Trini

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 08:54



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Nicht das ich mich auskenne, habe diese Debatte nur halbherzig verfolgt. Aber die Argumentation ging auch in folgende Richtung: Die Mutter muss mittel- bis langfristig ihre eigene Wirtschaftlichkeit sichern, da sie nur noch begrenzt mit Unterhalt rechnen kann. Mit einer vollen Berufstätigkeit trägt sie dem Rechnung. Ein Ganztagsplatz ist demnach alles andere als unangemessen. Der Vater muss sich deshalb anteilig daran beteiligen.

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 10:28



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sondern um den Kindesunterhalt! FAlls die Mutter überhaupt Ehegattenunterhalt bekommt, mindert ihr Einkommen den entsprechend (je jünger das Kind, desto weniger angerechnet). Zu sagen, wenn sie nicht arbeitet, braucht sie auch keinen Platz ist ein bisschen kurz gedacht. ohne Platz bekommt sie auch gar keine Arbeit. Nach dem neuen Unterhaltsrecht, werden Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nachrangig berücksichtigt, das heißt, es sieht für geschiedene Hausfrauen-Mütter ziemlich schlecht aus, wenn der EX eine neue hat oder noch mehr unterhaltspflichtige Kinder. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 11:00



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Tja.... das ganzwird wohl ein Rechenexempel manchmal... Die Frau kann NICHT arbeiten gehen, wenn sie keinen Ganztagesplatz hat / leisten kann. -> Der Mann muß (mehr) Ehegattenunterhalt zahlen. Oder er zahlt eben die Hälfte des Nachmittagsanteils und damit gibt es keine Grundlage mehr für den Ehegattenunterhalt... Man muß nur erst mal Ganztagesplätze finden, die auch wirklich VZ-Arbeit ermöglichen. ... und...mein Kleiner ist KEIN Ganz-Tages-KiGa-Kind...auch jetzt mit 6 Jahren noch nicht... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 12:36