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Wiedereinstieg nach Elternzeit

Thema: Wiedereinstieg nach Elternzeit

Hallo, eine Frage: ich will nach der Elternzeit (2Jahre) wieder halbtags arbeiten. Muss mir der AG das gleiche Gehalt zahlen wie vor dem Kind (halt nur auf die kürzeren Stunden runter gerechnet) oder muss ich einen ganz neuen Vertrag aushandeln? Ach ja, ich werde meine frühere Position nicht mehr bekommen, da diese Stelle nur ganztags zu haben ist. Danke

Mitglied inaktiv - 16.10.2009, 19:40



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Grundsätzlich musst du keinen neuen Vertrag aushandeln. Nur eine Arbeitszeitänderung unterschreiben. Hab ich das richtig verstanden, du bist dann in der Position eine Stufe tiefer? Dann wäre es schon rechtens, wenn du ein niedrigeres Gehalt bekommst. Und wenn dein AG an keinen Tarifvertrag gebunden ist, solltest du es aushandeln. Wenn die Position aber gleichwertig ist bleibt alles beim alten. alsame

Mitglied inaktiv - 16.10.2009, 21:30



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Also ich habe auch nach 2 Jahren wieder im Job begonnen. Ebenfalls mit einem anderen Job, da mein bisheriger Job nur ganztags machbar war. Mein Gehalt ist gleich geblieben, nur um die Stunden reduziert. Auch die freiwillige Zulage wird weiterhin bezahlt. Beides waren "Bürojobs" früher eher Sekretariat, nun Assistenz. LG Tina

Mitglied inaktiv - 18.10.2009, 13:45