für die kinderbetreuungskosten?
Hallo,
Ist es richtig dass sich die ag anstatt einer lohnerhöhung an den kinderbetreuungskosten beteiligen können?muss man da etwas beachten?
Kennt sich jemand damit aus?und wie läuft so was ab?
Fragen über fragen:)
Danke
LG marijana
von
marijanam79
am 12.11.2012, 12:42
Ja, das kann man mit dem AG verhandeln. Wichtig ist, dass das Kind nicht Schulpflichtig ist. Der Zuschuss muss separat auf der Abrechnung stehen, dass heißt es darf nicht mit dem Lohn zusammen abgerechnet werden.
Der Zuschuss ist nämlich Steuer- und Sozialversicherungsfrei und dient ausschließlich für die Betreuungskosten des Kindes. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet hierfür einen Beleg z.B. von der Kita einzubehalten (wegen Steuerprüfungen etc.)
Es darf auch nur die Max. Die Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten ausgezahlt werden. Andere Kosten wie Ausflüge etc. Müssen nicht vom Ag getragen werden.
Finde es toll wenn Firmen so Ihre Ma unterstützen, ich hoffe mein Ag macht das auch.
von
Bloodymary308
am 12.11.2012, 13:33
Ja, das ist möglich, allerdings nur bis zum Schulalter - Schulbetreuung geht nicht mehr.
Da dies für beide Seiten steuerfrei ist, ist das oft auch für die Firma günstiger als einen Lohnerhöhung.
Die Kosten dürfen die tatsächlichen Betreuungskosten nicht übersteigen, Essensgeld darf nicht enthalten sein bzw. nicht übernommen werden, sondern nur reine Betreuungskosten.
LG
Nini
Mitglied inaktiv - 12.11.2012, 13:34
Antwort auf diesen Beitrag
Nein, auch die Verpflegung wird übernommen und ist Steuerfrei. Sogar Internatskosten können vom AG komplett bezuschusst werden.
von
Bloodymary308
am 12.11.2012, 13:48
ist die Lohnerhöhung plötzlich weg... Eigentlich wird der Kindergartenzuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt.
von
Marie&Sarah
am 12.11.2012, 14:45
Vielen vielen dank für die antworten!
Ich weiss noch nicht ob das mein ag macht.wollte mich vorher erkundigen.na dann muss ich mal mit chefchen sprechen :)
LG marijana
von
marijanam79
am 12.11.2012, 16:05
daher wird es kaum gezahlt. Man muss es nur mal ansprechen. Mein 2. Chef zahlt mir nun € 200,00 für die KiTa.
Aber Achtung: Da es sich um eine steuerfreie Zulage handelt, wird diese Zahlung nicht als Lohn gewertet. Dies bedeutet, dass die Kita-Kosten z.B. im Rentenkonto keine Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird der Zuschuss bei einer erneuten Schwangerschaft weder beim Mutterschaftsgeld noch beim Elterngeld berücksichtigt.
von
Würmchen84
am 13.11.2012, 16:06