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Wie kann man aufgesparte Elternzeitjahre anhängen?

Thema: Wie kann man aufgesparte Elternzeitjahre anhängen?

Ich war bei meinem ersten Kind nur 11 Monate zuhause. Bei meinem 2. Kind möchte ich eigentlich auch nur 1,5 bis 2 Jahre zuhause bleiben. Wie funktioniert es, wenn ich beispielsweise 4 oder 5 Jahre zuhause bleiben möchte? Verfallen diese aufgesparten EZ Jahre vom ersten Kind auch irgenwann? Muß man irgendeine Frist der "Anmeldung" einhalten? LG finchen29

von finchen29 am 28.04.2012, 18:54



Antwort auf Beitrag von finchen29

hallo erstmal muss man mit dem ag festhalten das man sich die restliche zeit aufspart,ein neuer ag muss das wohl nicht annehmen. wurde es festgehalten ,ansonsten hat sich das erledigt.

von CKEL0410 am 28.04.2012, 20:28



Antwort auf Beitrag von finchen29

Hi, dem Aufsparen muss der AG zustimmen, dann kannst du die Elternzeit bis zum 8. Geburtstag "aufsparen". Automatisch geschieht das nicht - ohne Antrag verfällt der Rest der Elternzeit, ebenso wie bei einem Wechsel des AG. Nehmen der EZ mit einer Ankündigungsfrist von 7 Wochen zum Beginn UND der Zustimmung des AG - von daher am besten rechtzeitig absprechen. Gruß, Speedy

von speedy am 29.04.2012, 13:30



Antwort auf Beitrag von finchen29

Hast du damals einen Antrag gestellt, dass du die letzten 12 Monate Elternzeit evtl. später nehmen möchtest ? Wenn nicht, dann ist die Zeit von deinem ersten Kind verfallen.

von montpelle am 30.04.2012, 19:56



Antwort auf Beitrag von finchen29

Du kannst einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten (pro Kind) auf einen späteren Zeitpunkt bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes übertragen lassen. Allerdings kannst du die Elternzeit dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Solltest du mehr als 12 Monate (pro Kind) "übrig" haben, verfällt der Rest...

von chrissicat am 30.04.2012, 21:21



Antwort auf Beitrag von finchen29

Meines Wissens nach verzichtet man konkludent auf die restliche Elternzeit, wenn man beim AG weniger als 2 Jahre anzeigt. Sprich, zeigt man nur 1 Jahr an oder 1,5, erklärt man damit automatisch, dass man die restliche Zeit nicht in Anspruch nehmen will. Somit verfallen sie.

von Fuchsina am 01.05.2012, 22:04



Antwort auf Beitrag von finchen29

Reicht man gleich 3 Jahre Elternzeit ein und wird vorher schwanger, so verfällt die überschneidende Elternzeit. So war es bei meiner Kollegion. Das 2. Kind kam ungeplant schon nach 16 Monaten (3 Jahre beantragt) - bei ihr verfielen die letzten 20 Monate von der 1. Elternzeit. Im Nachhinein war sie sauer über sich - hätte sie erst mal nur 24 Monate beantragt, so hätte sie zumindest 12 Monate davon noch nutzen können (bis zum 8. Lebensjahr des 1. Kindes). LG, Leonessa

von leonessa am 01.05.2012, 23:56