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Wer kann mir helfen???

Thema: Wer kann mir helfen???

Hallo zusammen. Bin in der 12. Woche schwanger und habe noch einen befristeten Vertrag bis zum 31.12.2009. Natürlich hoffe ich, dass er in den nächsten 4 Wochen verlängert wird... ;o) Gehen wir mal davon aus, dass meine SSW vorher "auffliegt" und mein Vertrag nicht verlängert wird wer zahlt mir dann das Mutterschaftsgeld? Ganz normal die KK oder das Arbeitsamt? Die KK zahlt ja nur 13,00 € pro Tag. Wer zahlt dann den täglichen Differenzbetrag? Wie siehts aus mit dem Elterngeld? Beantrage ich das 8 Wochen nach der Geburt, also nach dem Mutterschaftsgeld oder muss ich das sofort ab dem Tag der Geburt beantragen? Wenn ich das Elterngeld auf zwei Jahre strecken lasse, habe ich dann noch die Möglichkeit ALG II aufstockend zu beantragen, um den Lebensunterhalt zu sichern? (Mein Freund arbeitet nur auf 400€ Basis, also ist ja klar, dass das Elterngeld dann nicht ausreichen würde)!!! Für schnelle und viele Antworten bin ich dankbar. Liebe Grüße Jessi

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 20:23



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Alle Deine Fragen kann ich nicht beantworten. Das Elterngeld mußt Du bis 3 Monate nach der Geburt beantragen, da Dir sonst Geld verfällt, da es höchstens für 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. Wenn Dein Vertrag doch nicht verlängert wird, würde ich das mit der Schwangerschaft doch noch sagen. Ich habe schon von Fällen gehört, wo wegen Ablauf der Probezeit gekündigt wurde und die Kündigung dann wegen der Schwangerschaft zurückgenommen wurde. Vielleicht hast Du ja dann auch noch das Glück. Wegen dem ALG II - ich denke, es müßte Möglichkeiten zum Aufstocken geben, kenne mich aber nicht aus. Vielleicht findet Dein Freund bis dahin ja auch noch einen besser bezahlten Job. Es ist ja noch etwas Zeit. Wahrscheinlich ist es ungünstig, hier im Baby und Job Forum diese Fragen zu stellen, denn hier haben ja sicher die meisten einen Job und kennen sich mit den Fragen bzgl. Arbeitslosigkeit evtl. nicht so aus - wie ich auch. Auf jeden Fall erstmal alles Gute und mach Dir nicht so viele Sorgen. Es wird sich sicher alles regeln.

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:10



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Gute Frage, die ich dir nur teilweise beantworten kann. Ich hatte auch einen befristeten Vertrag, der aber zum Glück im Mutterschutz auslief, somit zahlte bei mir der Arbeitgeber noch bis zum Vertragsende die Differenz zum Nettogehalt bzw. mein Mutterschaftsgeld entprach dem Nettogehalt, kam alles von der Krankenkasse. Ich denke dass sie deinen Vertrag nicht verlängern, auf jeden Fall solltest dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, dafür bist du eigentlich schon zu spät dran, das muss 3 Monate vor Vertragsende passieren. Falls nicht verlängert wird würde ich auf jeden Fall Arbeitslosengeld beantragen und wenn es geht ggf. verschweigen, dass du schwanger bist, dann bekommst wenigstens Arbeitslosengeld und das Mutterschaftsgeld wäre dann so hoch wie dein Arbeitslosengeld. Elterngeld beantragst direkt nach der Geburt, das bekommst dann von Monat 3 bis 12 bzw. von 3 bis 24 (bei zwei Jahren Bezug). Dafür brauchst du die Geburtsurkunde und einen Zettel von der Krankenkasse wie hoch dein Mutterschaftsgeld war und die Gehaltszettel der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Ggf. würde ich mit dem Arbeitgeber reden, dass sie dir den Vertrag bis zum Mutterschutz verlängern, damit du beim Elterngeld keine Nachteile hast. Denn wenn du arbeitslos bist ist dass voll scheiße zu gut deutsch, das wird in die Elterngeldberechnung nicht eingerechnet, die rechnen nur dein Gehalt bis 31.12.2009 und teilen das durch 12 und davon dann 67%. Ggf. darfst hartz IV beantragen. Kann dein Freund mehr arbeiten??

Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 21:30