Baby und Job

Forum Baby und Job

Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert..

Thema: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert..

...kann ich dann rechtlich dagegen angehen? Ich habe eine Zeitlang als 2. Vorsitzende fungiert (nicht lange) und die Stunden in dem Amt nie aufgeschrieben. Aber gleichzeitig war ich vom Verein angestellt und habe da sehr wohl Üstunden gemacht (in einem Jahr über 300!). Auf den Vereinssitzungen wurde beschlossen, dass diese Arbeit anständig entlohnt werden soll. Jetzt wurde mir gekündigt und ich kann die Üstunden nicht wie geplant in den Sommermonaten abfeiern, der Verein hat auf seiner gestrigen Sitzung "beschlossen", Zitat: die unbezahlt geleisteten Stunden sieht der Verein als ehrenamtliche Mehrarbeit an. Ich weiß, das hier ist kein Rechtsforum, aber ich bin grad so geplättet, dass ich mal einen Rat brauche. Lohnt sich hierfür ein Anwalt? Herzlichen Dank für Eure Hilfe, gruß Micha

von micha67 am 11.04.2013, 16:24



Antwort auf Beitrag von micha67

M.E. sind jene Stunden, die zwischen den Beschlüssen angefallen sind (also Deine 300) zu bezahlen. Ob sich ein Anwalt lohnt entscheidet Dein Stundensatz und / oder ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

von shinead am 11.04.2013, 17:05



Antwort auf Beitrag von shinead

Ist das nicht Arbeitsrecht? Mir war mal so, das man sich beim örtlichen Arbeitsgericht vorberaten kann und zwar kostenlos. Kann mich aber auch irren. Ich würde mich da also mal direkt ans Arbeitsgericht wenden und fragen ob das stimmt mit der kostenlosen Beratung und wenn ja, da mal den Fall vortragen.

Mitglied inaktiv - 11.04.2013, 17:20



Antwort auf diesen Beitrag

Das werde ich dann morgen wohl mal machen! Ich habe auch eine Rechtschutzversicherung, aber solche Rechtsstreits sind irgendwie nicht mein Ding. Wenn es sich anders regeln ließe, wäre ich froh. Leider läßt der AG nicht mit sich reden :-(

von micha67 am 11.04.2013, 17:34



Antwort auf Beitrag von micha67

Mit dem Arbeitsgericht muss ich dich enttäuschen. Das machen die nicht. http://www.arbg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1177881/index.html Ich würde das aber mal in ein Rechtsforum tragen, wie das hier: http://www.forum.jurathek.de/forum.php Ich finde das von dem Verein schon recht dreist und kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist (bin aber zu Ahnungslos, um das richtig beurteilen zu können) Es stellt sich auch die Frage, ob denn die Sitzung Satzungkonform einberufen wurde. Wenn nicht, wäre das schon anfechtbar. Viele Grüße Claudia

von Emmasmamma am 11.04.2013, 17:43



Antwort auf Beitrag von Emmasmamma

Ich habe mich gleich mal in dem Forum angemeldet, Danke für den Hinweis! Der Verein besteht inzwischen nur noch aus 7 Mitgliedern, der Rest weicht nach und nach dieser "Vorstandsdiktatur"... manchmal denke ich, ich hätte mich da besser nicht drauf eingelassen, aber es fing so gut an

von micha67 am 11.04.2013, 19:56



Antwort auf Beitrag von micha67

Fordere sie erst mal schriftlich zur Auszahlung der Überstunden auf. Nicht rumdiskutieren. Wenn dann kein Geld kommt, Frist setzen etc und Mahnbescheid.

von Pamo am 11.04.2013, 18:53



Antwort auf Beitrag von micha67

Hi, da kannst und solltest du gegen angehen. Du hast hoffentlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag und die Protokolle der vergangenen Sitzungen. Das ist ganz normales Arbeitsrecht und wie viel Arbeit du ehrenamtlich erbringst, ist ganz alleine deine Entscheidung, da dich ja niemand verpflichten kann, ehrenamtlich tätig zu werden. Nutz die RechtsschutzVS und mach einen Termin bei einem Arbeitsrechtler. Gruß, Speedy

von speedy am 11.04.2013, 19:34