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Wenn der Papa die Kinderkrankheitstage nimmt...

Thema: Wenn der Papa die Kinderkrankheitstage nimmt...

Huhu zusammen, is zwar noch bißchen Zeit aber egal. Wenn ich ab Sommer wieder im Schuldienst bin (Beamtin) und meine beiden Zwerge mal so krank sein sollten, dass sie nich in Kiga können, dann kann ja der Papa sich frei nehmen- also die Kindekrankheitstage nehmen. Er hat dafür ja 10 Tage pro Jahr. Kann ihm das irgendwie nachteilig angerechnet werden in bezug auf - mal ganz krass - wir kündigen ihm, weil er wegen der Kinder x Tage im Jahr nich in der Firma war- Oder is das sein gutes Recht, diese Tage zu nehmen, ohne Angst um seinen Arbeitsplatz haben zu müssen? Luna

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 21:00



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Nunja... sagen wir mal so: Nur weil er die 10 tag enimmt, ann man ihm nicht kündigen. Aber wenn ein AG will, WIRD er etewas finden! Ob der AG Verständnis hat oder nicht kann man von hier nicht beurteilen. Wobei man bei Vätern leider immer noch überwiegend das ganze schlecht beim AG ankommt. Viele Grüße Desirée

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 22:04



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Gibt ja auch Männer, die dann zuhause bleiben - obwohl die Frau zuhause ist und nicht arbeitet. Daher fände ich es nur richtig und auch legitim, wenn mein Mann das auch mal übernimmt. Er fehlt ja sonst sie. Lässt sich nie krankschreiben, geht immer in die Firma. Und wenn es eben mal vorkommen sollte mit den Kindern, finde ich, dass er diese Tage eben auch in Anspruch nehmen kann. Ich werde ja eh nicht so viel arbeiten - und wenn ich die paar Stunden dann auch noch fehle, find ich halt blöd. Bin mal gespannt, wi das ab Sommer wird, meine Beiden sind dann 4 und grade 1. Luna

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 11:03



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Bisher war mein Mann eher der Jenige, der bei Krankheit eines Kindes zu Hause bliebt, weil ich eher mit Meetings vollgebucht bin und ungern verschiebe. Wenn es aber beim mal nicht ging bin ich zu Hause geblieben. Wenn die Kinder richtig krank sind, brauchen sie mehr Schlaf, so dass ich dann online arbeiten kann. Die Zeit bekomme ich als Home Office gutgeschrieben. Der Arbeitgeber zeigt also Flexibilität und ich auch und alle sind glücklich. Vielleicht für deinem Mann auch eine Möglichkeit.

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 09:59



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Hallo, das ist sein Recht - genauso wie wenn er selber krankgeschrieben wäre - und auf keinem Fall ein Kündigungsgrund! Allerdings, da muss ich mich der Vorrednerin anschließen, kann es sein, dass er in einer Position ist, wo Allzeitbereitschaft für den Job erwartet wird, und sowas mit hochgezogener Augenbraue taxiert wird. Und die haben immer Möglichkeiten, jemanden zu schassen, der ihnen nicht in den Kram passt. Weil jeder auch Fehler auf Arbeit macht, dann wird man unliebsame Mitarbeiter eben auf andere Art los. Wenn er also bei seinen Vorgesetzten schlecht angesehen ist oder sowieso um seinen Arbeitsplatz bangen muss, dann würde ich es nicht machen. Ansonsten: kein Thema! LG, Stefanie

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 22:24



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Es ist ja sehr lobenswert, dass Du Deine Schüler vor Ausfall schützen willst. Aber wie meine Vorrednerinnen geschrieben haben, gibt es solche Chefs und solche. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade Chefs, die selbst ihre Kinder aktiv mitbetreuen und nicht alles der Frau überlassen, sehr verständnisvoll sein können. Nur Ihr selbst könnt den Chef Deines Mannes einschätzen. Von außen gesehen würde ich an Deiner Stelle als Beamtin nicht den Job des Mannes übermäßig gefährden. Beide Elternteile sollten aus meiner Sicht ungefähr gleich stark bei Kinderkrankheiten gefordert werden. Deinem Mann stehen übrigens die Kindkranktage nur zu, wenn die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, da private Versicherungen und die Beihilfe diesen Lohnausfall bei Kinderbetreuung nicht ausgleichen. Bei Beamten laufen die Kindkranktage als Sonderurlaub. Alles Liebe.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 07:45



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Hallo Luna, Dein Mann hat die gleichen Rechte wie jede angestellte Mutter. Bei einem guten Chef kann er sie problemlos nutzen, bei einem schlechten Chef kann es sein, dass er Steine in den Weg gelegt bekommt (wie die Frauen auch!). Rechtens ist das nicht. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, nicht bei jeder Gelegenheit Kinder-krank-Tage zu nehmen, sondern z.B. Überstunden abzubauen. Da Du Lehrerin bist, wird es ja auch oft möglich sein, dass Du vormittags arbeitest und Dein Mann dann nachmittags ins Büro fährt. Sofern Dein Mann seine Arbeit erledigt und höchstens mal 1-2 Tage fehlt, sollte jeder vernünftige Chef kein Problem damit haben (und wenn doch: für Deinen Mann ist es deutlich leichter, einen anderen Job zu finden als für eine Mutter. Denn ihn wird man in Vorstellungsgesprächen nicht nach der Kinderbetreuung fragen). LG Linda

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 09:31



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Das SGB macht keinen Unterschied zwischen Müttern und Vätern. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 10:15



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Hi, das haben wir auch schon gemacht, nach der OP von meinem Großen. Der AG hat gar nicht besonders reagiert. Bei euch wird das allerdings nur gehen, wenn die Kinder auch mit deinem Mann in der gesetzl. KV sind, sonst bekommt dein Mann die 10 Tage nicht. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 18:13



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Die Tagen gibt mit oder ohne Gesetzliche Krankenkasse. Der Unterschied ist nur ob Krankengeld weiter bezahlt wird. Also egal wie krankenversichert jedoch AN wird 10 Tage pro Jahr und pro Kind vom AG freigestellt ohne Lohn. Wenn man gesetzl. krankenversichert ist, gibt es eine Krankengeld bezahlen.

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 13:54



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Wir haben die Situation gerade -die Maus ist krank. Und weil wir hier gleichberechtigt sind und auch in etwa gleich viel verdienen ist jeder einen Tag daheim geblieben. In angestellte Lehrerin und mein Mann arbeitet in nem Familienbetrieb - da gibt es bei keinem Probleme mit den Krankentagen und wenn der Chef von Männe was gesagt hätte, dann hätte er aber was von mir zu hören bekommen.....

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 14:12



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wenn Du als Beamtin unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung verdienst (Brutto), das sind derzeit 3675 Euro pro Monat, hast Du nicht nur die 4 Tage, die dir als Beamtin zustehen, wenn Dein Kind krank ist, sondern wirst genauso behandelt wie jemand, der gesetzlich krankenversichert ist und hast damit auch 10 Tage. Nur wissen das die meisten gar nicht und nehmen es daher auch nicht in Anspruch. Ich hab das mal auf einer Fortbildungsveranstaltung für Personalräte gelernt, das hat damals bei den Anwesenden großes Erstaunen ausgelöst. Ist aber trotzdem so, auch wenn sich der ein oder andere Schulleiter nicht besonders wohl damit fühlt ;-) zur Not halt einfach mal beim PR nachfragen. LG rubi

Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 23:52