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Geschrieben von toastie am 18.09.2010, 11:34 Uhr

weihnachtgeld und alg2

hi,
warum wir das wg beim bezug von aufstockendem alg2 als einkommen angerechnet?
es gibt doch eine vermögensfreigenze.
warum kann man das wg nicht in vermögen umwandeln?

lg nicole

 
4 Antworten:

Re: weihnachtgeld und alg2

Antwort von u_hoernchen am 18.09.2010, 13:22 Uhr

vielleicht, weil Es schlicht und ergreifend Einkommen ist??? was sollte es denn sonst sein?

Ulrike

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Re: weihnachtgeld und alg2

Antwort von Fru am 18.09.2010, 21:40 Uhr

Weil es Einkommen ist, sonst könntest Du Dein ganzes Einkommen ruck zuck in Vermögen umwandeln...

LG

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Re: weihnachtgeld und alg2

Antwort von tapeten am 18.09.2010, 23:40 Uhr

Wird es ja auch irgendwie... im Monat des Zuflusses ist es Einkommen, im Folgemonat gilt es dann als Vermögen und liegt, je nachdem wie viel Vermögen Du schon hast, unter der Vermögensfreigrenze...

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Re: Sorry gibt ein neueres Urteil vom BSG

Antwort von tapeten am 18.09.2010, 23:44 Uhr

Sorry, hatte die Lage von 2005 im Kopf, zwischenzeitlich hat das BSG wie folgt entschieden:
Weihnachtsgeld gilt als einmalige Einnahme.
Einmalige Einnahmen, wie hier Weihnachtsgeld, sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen Die Anrechnung ist erfolgt ab dem auf den Zufluss. Der angemessene Zeitraum sollte den Rahmen von 6 Monaten nicht übersteigen.

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