Geschrieben von toastie am 18.09.2010, 11:34 Uhr |
weihnachtgeld und alg2
hi,
warum wir das wg beim bezug von aufstockendem alg2 als einkommen angerechnet?
es gibt doch eine vermögensfreigenze.
warum kann man das wg nicht in vermögen umwandeln?
lg nicole
Re: weihnachtgeld und alg2
Antwort von u_hoernchen am 18.09.2010, 13:22 Uhr
vielleicht, weil Es schlicht und ergreifend Einkommen ist??? was sollte es denn sonst sein?
Ulrike
Re: weihnachtgeld und alg2
Antwort von Fru am 18.09.2010, 21:40 Uhr
Weil es Einkommen ist, sonst könntest Du Dein ganzes Einkommen ruck zuck in Vermögen umwandeln...
LG
Re: weihnachtgeld und alg2
Antwort von tapeten am 18.09.2010, 23:40 Uhr
Wird es ja auch irgendwie... im Monat des Zuflusses ist es Einkommen, im Folgemonat gilt es dann als Vermögen und liegt, je nachdem wie viel Vermögen Du schon hast, unter der Vermögensfreigrenze...
Re: Sorry gibt ein neueres Urteil vom BSG
Antwort von tapeten am 18.09.2010, 23:44 Uhr
Sorry, hatte die Lage von 2005 im Kopf, zwischenzeitlich hat das BSG wie folgt entschieden:
Weihnachtsgeld gilt als einmalige Einnahme.
Einmalige Einnahmen, wie hier Weihnachtsgeld, sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen Die Anrechnung ist erfolgt ab dem auf den Zufluss. Der angemessene Zeitraum sollte den Rahmen von 6 Monaten nicht übersteigen.
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