Mitglied inaktiv
hi, warum wir das wg beim bezug von aufstockendem alg2 als einkommen angerechnet? es gibt doch eine vermögensfreigenze. warum kann man das wg nicht in vermögen umwandeln? lg nicole
Wird es ja auch irgendwie... im Monat des Zuflusses ist es Einkommen, im Folgemonat gilt es dann als Vermögen und liegt, je nachdem wie viel Vermögen Du schon hast, unter der Vermögensfreigrenze...
Sorry, hatte die Lage von 2005 im Kopf, zwischenzeitlich hat das BSG wie folgt entschieden: Weihnachtsgeld gilt als einmalige Einnahme. Einmalige Einnahmen, wie hier Weihnachtsgeld, sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen Die Anrechnung ist erfolgt ab dem auf den Zufluss. Der angemessene Zeitraum sollte den Rahmen von 6 Monaten nicht übersteigen.
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