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Was kann ich nur tun?

Thema: Was kann ich nur tun?

Bin gerade etwas verzweifelt und habe eine Frage an euch... Ich müßte eigentlich in zwei Monaten wieder mit meiner Arbeit anfangen (nach zwei Jahren Babypause), ein gut bezahlter Teilzeitjob mit unbefristetem Vertrag! Nun denke ich aber über ein zweites Kind nach da ich 38 bin. Soll ich so ehrlich sein, und meine Firma darüber in Kenntnis setzen um evtl. einen Auflösungsvertrag anzustreben oder soll ich einfach schwanger werden und alle vor vollendete Tatsachen stellen? Ich möchte gerne Fair sein aber erwarte ich vielleicht zuviel von der Firma wenn ich auch noch um eine Abfindung bitte??? Ich bin total unsicher! Gibt es jemand mit ähnlichem Problem oder kennt sich jemand rein rechtlich damit aus?

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 13:59



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Hallo, schön von dir, dass du an andere bzw. deine Firma denkst. Aber in erster Linie würde ich an deiner Stelle an mich selbst und meine eigene Familie denken: d. h. dann konkret: - den 2. Kinderwunsch sofort in die Tat umsetzen - bloß nicht kündigen, sondern wie geplant jetzt wieder in den Job einsteigen, arbeiten und auf die nächste SS hoffen ... - ... somit auch höheres Elterngeld bekommen ... - ... nach der Babypause dann weitersehen, ob und wie ich im Job wieder einsteigen will Du hast, wovon andere träumen: eine unbefristete Stelle, einen Teilzeitjob, gut bezahlt und er macht dir Spass. Warum das FREIWILLIG aufgeben? Oder willst du dann nach dem 2. Kind nie mehr arbeiten gehen oder erst Jahre Jahre später??? Meine Meinung ist immer: Der Chef wird bei einer Frau immer mit einer SS rechnen müssen. Und bei einer Frau, die wegen SS aussetzte und ein Kind hat, dass ggf noch weitere folgen ... Alles Gute! Bianca

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 14:09



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danke für die Antwort, du hast natürlich Recht, das sehe ich auf der einen Seite auch so aber andererseits habe bin ich auch selbständig (schon immer gewesen) und arbeite als "Feste" und "Freie" in meinem Job. Ich habe auch nach wie vor Arbeit als Freiberuflerin und kann mir meine Zeit sehr gut einteilen. Ich habe einfach den Fehler gemacht, nicht die vollen drei Jahre Elternzeit zu nehmen und jetzt bereue ich das ein bisschen, da meine Freiberufliche Tätigkeit eigentlich schon ausreicht um auch noch alles andere (Haushalt, Kind, Freizeit und und) zu schaffen. Deshalb bin ich so hin un her gerissen. Ich könnte mir auch vorstellen wieder komplett frei zu arbeiten, aber ein kleines Stratkapital wäre da sehr hilfreich...

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 14:20



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Du kannst aber doch spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit eine Verlängerung bis zum 3. Geburtstag einreichen ... So weit ich jetzt auf dem Stehgreif weiß, muß der AG das bis zum 3. Geburtstag auch hinnehmen. Aber lasse mich gerne von anderen belehren, wenn es doch falsch ist!

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 14:28



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...da muß ich mich auf jeden Fall noch einmal schlau machen....wenn das ginge, wäre es eigentlich die momentane Rettung für mich Danke für die Info!!!

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 14:34



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Schriftliche Anmeldung Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber verlangt werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sich diese im Einzelfall nicht ausreichend vorplanen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters). Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. ....... Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. ....... Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.) Die Arbeitgeberseite hat die Elternzeit zu bescheinigen. .... Quelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 15:51



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Wenn ich ehrlich sein soll... Ich würde der Firma gegenüber gar nichts sagen. Nach meiner Erfahrung, bist du einer Firma (wer auch immer das ist) egal. Zudem, wer weiss wie es mit einer erneuten Schwangerschaft läuft, heißt ob alles so schnell geht ... Unsere Gesellschaft kann doch eigentlich froh sein, dass es überhaupt Nachwuchs gibt ... Und die Firma ist Teil unserer Gesellschaft. Mini-Mieze

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 20:05



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Ich danke euch für eure Antworten... heute habe ich telefonisch (beim Bundesministerium für Familie) erfahren, dass ich das dritte Jahr Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden kann auch wenn es nicht fristgerecht ist (eigentlich 7 Wochen). Die Zeit der Fristüberschreitung (in meinem Fall ca.2 Wochen) könnte ich arbeiten gehen um dann das 3. Jahr Elternzeit nehmen... Das hat mich beruhigt aber die Entscheidung einen Aufhebungsvertrag anzubieten (mit einer entsprechenden Abfindung) habe ich immer noch nicht entschieden. Da sollte ich vielleicht doch noch einem Anwalt befragen, oder hat jemand ähnliches erlebt?

Mitglied inaktiv - 21.07.2008, 12:55