Mal ne Frage, die nur indirekt mit dem Job zu tun hat:
Wie sieht das mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten aus?
Kann ich den "Beleg", den mir meine Tagesmutter ausstellt direkt bei der Steuer verwenden oder muss das Geld über das Konto laufen. Ich bin irritiert, weil ich gehört habe, dass die Quittung alleine nicht reichen würde und das Finanzamt Probleme machen würde.
Welche Erfahrung habt ihr?
von
2010Zwillingsmama
am 20.03.2012, 19:38
Soweit ich weiss muss, wie bei handwerklichen Leistungen auch, die Bezahlung per Überweisung abgewickelt werden um es steuerlich absetzen zu können.
Ruf einfach mal bei Deinem zuständigen Finanzamt an - die sind da eigentlich immer recht nett wenn man Fragen hat.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.03.2012, 19:55
Quittung reicht nicht aus, Beträge müssen über das Konto laufen, Kontoauszug wird in der Regel verlangt....
von
Tippel33
am 21.03.2012, 16:51
Hallo,
seit einiger Zeit werden Überweisungsnachweise verlangt - besonders "lustig" bei Au Pairs die überhaupt erst einmal noch kein Konto haben.
Nein, Du solltest das bargeldlos per Überweisung zahlen.
Grüße Tina
von
Tinai
am 22.03.2012, 10:25
Bei einer Tagesmutter gehe ich eigentlich davon aus, dass das per Dauerauftrag läuft und Kontoauszüge als Beleg damit vorliegen.
Beim Babysitter hat mein Finanzamt die Bescheinigung der Knappschaft (Minijob) akzeptiert, die ja neben den pauschalen Abzügen als Berechnungsgrundlage auch den gezahlten Lohn ausweist.
von
koja
am 22.03.2012, 12:58