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Überstunden bei Teilzeit in Elternzeit?

Thema: Überstunden bei Teilzeit in Elternzeit?

Hallo zusammen! Ich habe vor ab Anfang des nächsten Jahres meine bisherige Tätigkeit im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit (24 Stunden) wieder aufzunehmen. Meine Tochter ist dann ein Jahr alt und mein Mann und ich wollen uns die Betreuung dann teilen. Also beide Teilzeit im Rahmen der Elternzeit. Da ich meinen Job sehr mag und karriere-mäßig auch noch was machbar ist, dachten wir, dass ich 4 x 6 Stunden arbeite und er 5 x 4 Stunden. Nun meine Frage: Wenn mein Arbeitgeber Überstunden für die Abteilung anordnet, gilt das dann auch für mich, obwohl ich mich ja noch in "Elternzeit" befinde? Oder bin ich verpflichtet in diesem Fall Überstunden bis zu den 30 Stunden die man ja nur im Rahmen der Elternzeit arbeiten darf, zu leisten? Habe prinzipiell überhaupt keine Probleme mit Überstunden, nur mit der Betreuung meiner Tochter, da wir auf dem Land wohnen und Kindergrippe erst mit 2 Jahren möglich ist... Vielen Dank für Eure Hilfe und noch einen schönen Sonntag! LG Issi

Mitglied inaktiv - 03.06.2007, 11:48



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Hallo, bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, das hängt davon ab, ob du Stunden oder einen Prozentanteil vereinbart hast.Stunden bleiben dann, bei Prozente wäre es dann mehr. Aber ich weiss es nicht genau, muss aus eigener Erfahrung sagen, dass ich schon regelmäßig (unbezahlte) Überstunden mache, indem ich morgens früher anfange oder von zuhause arbeite. Ich würde das, wenn der Fall eintrifft, vielleicht direkt mit deinem Chef klären. LG!

Mitglied inaktiv - 03.06.2007, 14:24



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Bei mir Elternzeit mit 30 St. die Woche sind überstunden immer wieder mal notwensig wenn ich zum Beispiel eine ganze Woche auf Reise bin statt 4 Tagen in der Firma zu sein. Dann nehme ich mit in der Woche daraug entsprechend frei. Normalerweise sollte nämlich in der Elternzeit die Überstunden in dem Monat, in dem die Überstunden zu Stande gekommen sind, abgefeiert werden (Aussage unsere Perso Abteilung). Natürluch schlepe ich permanent um die 12/13 Stunden mit mir rum aber es ist sehr praktisch wenn ich dann früher gehen muss. Eine Offizielle Anordnung zu Überstunden gibt es übrigens bei uns nicht. Schöne Grüße

Mitglied inaktiv - 04.06.2007, 09:56



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Hallo, also ich habe einen 50 % Vertrag bzw. 20 Stunden-Woche. Übertunden häufen sich schnell an, wenn man wegen Erkrankung der Kollegen einspringen muß. Ich mache das bis zu einer gewissen Grenze und dann bestehe ich darauf, dass Schluß ist, denn ich kann die Betreuung auch nicht so einfach managen (habe keinen Krippenplatz oder Tamu) und habe ja genau deshalb einen TZ-Job gewollt, dass ich auch nur TZ arbeiten muß. Großartig mehr bezahlt wird das ja auch nicht. Irgendwann mal mit Freizeitausgleich "belohnt" - aber ich komme ja jetzt schon kaum auf weniger als 60 Überstunden. Leider werden die TZ-Kräte ja oft "ausgenutzt" zum Einspringen und somit fallen Überstunden an. Aber ich bin schon so, dass ich auf meinen Vertrag bestehe und nicht mehr als 3 - 5 Nächte (ich bin im Nachtdienst) pro Monat mache. Und das auch nicht jeden Monat! Grüße, Bianca

Mitglied inaktiv - 05.06.2007, 16:47