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SAbbatical, Beurlaubung Beihilfe..wer kennt sich aus?

Thema: SAbbatical, Beurlaubung Beihilfe..wer kennt sich aus?

Hallo eigetnlich wollte cih ein Sabbatjahr beantragen. Als Beamtin bleibt mir dann ja im Freistellungsjahr die beihilfe erhalten. Das ist aber anscheinden ja der EINZIGE Vorteil dagegen, einfach unbezahlten Urlaub zu nehmen, denn immerhin gebe ich dem land ja jahrelang ein zinsloses Darlehen, könnte das Geld ja besser so zurücklegen. ABER: Mein mann ist ja AUCH Beamter (A12), kann cih dann eigentlich auch über IHN Beihilfe bekommen? Kennt sich da wer aus??? Danke! Henni

von Henni am 22.03.2014, 19:57



Antwort auf Beitrag von Henni

Hallo, die Beihilfeberechtigung hängt vom Einkommen ab - desjenigen, der sie gerne über den Ehegatten hätte - also deinem : http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/ehegatte Solltest du während der Beurlaubung aus welcher Quelle auch immer hohe Einkünfte haben, besteht kein Beihilfeanspruch. Das mit dem zinslosen Darlehen habe ich nicht ganz verstanden. Läuft das Sabbatjahr so, dass man erst viel arbeitet und weniger Gehalt hat und im eigentlichen Sabbatjahr nicht arbeitet und ein wenig Gehalt ? Den besonderen Sinn darin sehe ich auch nicht. Ungünstig für die Pension sind beide Alternativen. Gruß Anna

von .Anna. am 22.03.2014, 22:44



Antwort auf Beitrag von Henni

Hallo Henni, beim Beihilfeanspruch über den Ehegatten kenne ich mich nicht im einzelnen aus, aber als ich mal versucht habe, diesen über meinen Mann zu bekommen, hatte ich Anspruch, aber mit 0%, da mein Einkommen 2 Jahre vorher über der Anspruchsbemessungsgrenze lag. Da muss man also genau gucken und ist sicherlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Was hast Du denn spannendes vor in dem Jahr? Viele Grüße, Sabine

von JoMa am 24.03.2014, 08:43



Antwort auf Beitrag von Henni

dass man drei Jahre für weniger Geld arbeitet um im vierten Jahr für das gleiche Geld GAR nicht zu arbeiten. Finde ich persönlich besser, als das Geld selbst zurück zu legen. Würdest Du einfach zu Hause bleiben wollen? Ansonsten würde Dir u,U, die Beihilfe eher weniger nutzen. Die besagte Freundin der Freundin war mit ihrer ganzen Familie in England. Mann Forschungsaufenthalt, Kinder in Schulen, Mutter einfach so. Trini PS: Die erste Deutschlehrerin des Großen war in NZ und hat der Klasse dann immer noch Karten geschrieben..

von Trini am 24.03.2014, 11:57



Antwort auf Beitrag von Trini

Hallo, mal abgesehen von der Beihilfe - warum findest du die Sabbatical-Regelung besser ? (Danke übrigens für die Erklärung :-) Dann ist es ja letztlich doch "nur" ein zinsloses Darlehen an den Staat. Auch wenn es derzeit nirgendwo besonders hohe (sichere) Zinsen gibt, möchte man vielleicht selbst über das bereits verdiente Geld entscheiden. Oder siehst du den Vorteil darin, dass man sich mit einem regelmäßigen Einkommen nicht arbeitslos/unterbeschäftigt "fühlt" ? Gruß Anna

von .Anna. am 24.03.2014, 17:54



Antwort auf Beitrag von .Anna.

gezahlt werden. Dass es eben keine Probleme mit Krankenkasse und Beihilfe gibt. Dass man nicht monatlich was zurücklegen muss für's freie Jahr. Letztlich sogar darin, dass man wegen der Steuerprogression eigentlich mehr raus bekommt (gerade im höheren Dienst und "fortgeschrittenem" Dienstalter ist das erheblich). Ich selbst (zwar Angestellte) habe gerade meine Arbeitszeit von 65 auf 75 % erhöht, die 10 Prozentpunkte sind 15 % mehr Arbeitszeit. Netto sind 10 % mehr rausgekommen. Und mit jeder Stunde die ich länger arbeiten würde, käme weniger raus. Trini

von Trini am 28.03.2014, 07:19