Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 20h Teilzeit wöchentlich,arbeite aber meist 8h täglich.
An einem Tag war ich bei geplanten 8h Arbeitszeit Kind krank.
Wie wird mir dieser Tag berechnet,wie ich gearbeitet hätte oder mit der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit von 4h bei Teilzeit ?
Habe ich dann 4h Minusarbeitszeit ?
Was wird mit der (gesetzlichen) Krankenkasse abgerechnet ?
von
otti
am 07.04.2015, 11:16
Hi,
wenn in deinem Vertrag keine festen Wochenarbeitstage stehen, dann wird für jeden Werktag 1/5 (bei 5-Tage-Woche) der vertragl. Wochenarbeitszeit angerechnet. Bei 20 Std. sind das dann 4 Stunden Arbeitszeit für einen Krank-Tag.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 07.04.2015, 11:56
Und wenn ich 5 Tage für 8h geplant gewesen wäre,wären das dann 20 Minusstunden ????
von
otti
am 07.04.2015, 13:23
Wenn ich selbst krank bin,werden mir die Stunden angerechnet,die ich gearbeitet hätte (also 8h). ist das bei Kind krank anders ?
von
otti
am 07.04.2015, 13:45
hallo
kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Sind die Arbeitsstd. auf Tage fest zugeteilt? Dann bekämst du die Std. ersetzt die du an dem Tag hättest müssen da sein.
Oder heisst es flexibel 20 Wochenstd verteilt auf z. B. 5 Arbeitstage? Dann werden "nur" 4 Arbeitsstd. pauschal ersetzt.
viele Grüße
von
RR
am 07.04.2015, 14:58
Die Tage ,die ich arbeite werden einen Monat im Voraus geplant. Ich werde nie für nur 4h geplant ,immer 8h täglich an flexiblen Tagen.Was am Monatsende an Mehrstunden bleibt wird im Folgemonat tageweise abgesetzt.
von
otti
am 07.04.2015, 19:48
Ich arbeite 20 Stunden die Woche. Offiziell verteilt auf 5 Tage, faktisch arbeite ich meist 3 Tage etwa 7 Stunden und baue von Zeit zu Zeit Überstunden ab.
Welche Arbeitszeit ich für einen Tag geplant hätte, spielt überhaupt keine Rolle. Bin ich selbst oder mein Kind krank, wird der Tag mit 4 Stunden gezählt wie sonst auch, nur dass ich eben nicht meine geplanten 3 Überstunden zusätzlich machen konnte. Wäre ich z.B. an meinen drei üblichen Arbeitstagen krank, wären immer noch 8 Stunden offen, die ich dann eben an den restlichen Tagen der Woche reinarbeiten müßte, an denen ich normalerweise frei nehme (Überstunden abbaue).
Dafür habe ich mich aber auch schon mal an einem freigenommenen Tag krank gemeldet, wenn ich richtig krank war. Dann habe ich da halt keine 4 Überstunden abgebaut. Bei Kind krank natürlich nicht, oder wenn ich mich nur etwas angeschlagen fühle.
von
Claudia+Thomas
am 07.04.2015, 17:23
Hi,
normalerweise ist die Anrechnung dieselbe, als wenn du selbst krank wärest. Wie es dann in deinem Betrieb gehandhabt wird, müsstest du dann vor Ort nachfragen. Gesetzl. stehen dir 1/5 der wöchtl. Arbeitszeit zu pro Tag.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 07.04.2015, 20:37