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TVöD

Thema: TVöD

ja ich habe nachgegoogelt....aber wie wird man da eingestuft.....ist ja ein sehr weites Feld....ist glaube ich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

von golfer am 16.04.2012, 15:24



Antwort auf Beitrag von golfer

Hi, die Einstufung ist meistens in der Stellenausschreibung vorgegeben, da gibt es auch so gut wie keinen Verhandlungsspielraum. Dazu kommt dann noch die "Dienstalterstufe", die ist schon eher Verhandlungssache. Steigst du in ein neues Feld oder nach einer Ausbildung ein, wirst du meistens in Stufe 1, max in Stufe 2 (z.B. bei entsprechendem Studium) eingestuft. Hast du genau in dem Job z.B. bei einer anderen öfftl. Behörde schon Berufserfahrung, dann kannst du auch direkt in 4 oder 5 eingestuft werden. Der weitere Stufenaufstieg geht dann rein nach Tarif, also lohnt es sich an der Stelle zu verhandeln. Als Bsp.: Verw.angestellte und Sekretariat werden bei uns in TVöD 8 oder 9 eingestuft, wiss. Mitarbeiter ohne Promotion in 13, mit in 14 oder 15. Gruß, Speedy

von speedy am 16.04.2012, 16:29



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Danke mal für die Auskunft...es steht nichts drin in der Stellenausschreibeung ....ich war früher mal auch im öffentlichen Dienst nach BAT und dort in 5b.....es handelt sich um eine Stelle bei der Sekreteratsaufgaben Kursbelegeun in der erwschsenenbildung zu verwalten sind.....

von golfer am 16.04.2012, 19:57



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Hi, BAT 5b wäre nach der Überleitung in TVöD heute TG 8 oder 9, Sekretariat eher 8. Gruß, speedy

von speedy am 16.04.2012, 21:06



Antwort auf Beitrag von golfer

Gibt es da einen Haushaltsplan? Da könntest im Stellenplan nachgucken, wie die Stellen in dem Fachbereich bewertet sind.

von wolfsfrau am 16.04.2012, 21:14



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

haushaltsplan.....muss der öffentlich sein....wird in form einer GmbH geführt.....muss mal schaun....Danke.....da sihet man wie lange ich schon raus bin.....BAT.....vermutlich vorsintflutlich.....

von golfer am 16.04.2012, 21:24



Antwort auf Beitrag von golfer

Guten Morgen, zumindest der von Kommunen ist öffentlich.

von wolfsfrau am 17.04.2012, 06:16



Antwort auf Beitrag von golfer

Sprichst Du jetzt von Den Entgeltgruppen oder von den Stufen??? Auf die Entgeltgruppen hast Du wenig Einfluß. Die sind mehr oder minder vorgegeben und dürften sich aus der Stellenausschreibung ergeben. Wie Du dann eingestuft wirst innerhalb Deiner Entgeltgruppe, ist von Deinen beruflichen Vorerfahrungen und der Verwertbarkeit derer abhängig. Oder aber auch davon, wie dringend neue Mitarbeiter gebraucht werden. Zur Anwerbung neuer Mitarbeiter können ggf. mehrere Stufen vorweg gewährt werden. Guck auch mal unter oeffentlicher-dienst.info. Da hast Du eine ungefähre Vorstellung über Eingruppierung und Einstufung! Gruß, dieElle

von dieElle am 17.04.2012, 17:31