Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Unser Sohn kam am 26.2. auf die Welt - eigentlicher Geburtstermin wäre der 19.3. gewesen.
Bis wann geht denn dann mein Mutterschutz? Bis 26.2. + 8 Wochen (also 22.04., d.h. Elternzeit muss ich dann ab dem 23.04. beantragen) oder wird trotzdem der 19.3. angenommen und ich "verliere" die 3 Wochen an MuSchu, die er zu früh kam?!
Lieben Dank für Eure Hilfe!
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 12:21
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keine angst, da geht nix verloren, die 3 wochen, die dein zwerg zu früh kam werden hinten mit ranghängt...mein sohn kam genau mit beginn muschu auf die welt und die 6 wochen vor et die mir gefehlt haben wurden hinten rangehängt...
lieben gruss
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 12:29
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Hi, du verlierst nicht die Tage im Mutterschutz, aber die Tage beim Elterngeld.
LÖG Cari
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 17:53
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http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=3264.html
Zitat:
... und seit dem Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes am 20.06.2002 auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 22:03
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Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 17:23