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Sperre ALG bei Eigenkündigung

Thema: Sperre ALG bei Eigenkündigung

Hallo, ich werde wahrscheinlich zum 1.2. nächsten Jahres den Job wechseln. Meine Kündigungsfristen sind immer zum Quartalsende, also hier zum 31.12.. Bekomme ich da wegen Eigenkündigung eine Sperre? Hätte dann ja den nächsten Job in der Tasche und auch für mich wichtige Gründe. Gründe sind: - weniger Anfahrtszeit (täglich eine knappe Stunde anstatt zweieinhalb) - bessere Arbeitszeiten für die Familie - bessere Zukunftsaussichten, sehr krisensicher - Nachteil zunächst auf drei Jahre befristet, aber danach unbefristet in fester Aussicht Zählen die Gründe für die Bundesagentur für Arbeit? Es geht nur um einen Monat, aber wir könnten das Geld trotzdem gut gebrauchen :-) Und wie sieht es mit der Krankenkasse aus, wenn es eine Sperre gibt? Ich werde mal nächste Woche versuchen, einen Termin zu vereinbaren... LG, Susanne

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 10:34



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du wirst wohl keine Chance haben, denn du stehst ja dem Arbeitsamt nicht mal zur Vermittlung zur Verfüügung, weil du schon nen neuen Job hast

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 12:03



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Hi also wenn du arbeitslos bist hast du einen Anspruch auf ALG, egal, wie lange, auch wenn du eine Sperre kriegen wirst.... Also nur 2 Wochen Geld.... Ob sich der Aufwand lohnt? LG Roxy

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 12:30



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In dem Fall würde ich auch den jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er nicht einer Kündigung zum 31.1 zustimmt. Sicher ist das die vertragliche Kündigungsfrist, die dir sicher zusteht. Viele Arbeitgeber lassen da aber auch noch mit sich reden. Ansonsten, wirst du sicherlich eine Sperre bekommen. Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 13:12



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Du kannst es versuchen, aber ich denke du bekommst eine Sperre. Ich würde auch versuchen mit dem AG zu reden dass du die Kündigung zum 31.1. machst und noch deinen Resturlaub nimmst. Bezüglich Krankenkasse, wenn es nur der eine Monat ist da bist du einen Monat nachversichert, für längere Zeit müsstest dich freiwillig versichern.

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 14:28



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Hallo, danke, aber Resturlaub habe ich nicht mehr, schaffe kaum die nicht betreuten Tage dieses Jahr zu überbrücken. Den Januar brauche ich auch noch zur Vorbereitung auf den nächsten Job, ich kann da also definitiv nicht arbeiten. Falls ich gesperrt werde, ist es halt so, aber ich wollt es halt zumindest versuchen. Kündigung durch den Chef wird er wohl nicht so einfach machen. Ich würde auch lieber selber kündigen. Ich versuche es mal und sag' Euch dann Bescheid. Danke, Susanne

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 18:46



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du kriegst kein geld und bist auch nicht versichert (erfahrung) denen is das vollkommen wurst warum du kündigst.

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 18:16



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frag mal deinen chef falls er dem bisher vorgeschlagenen nicht zustimmt ob er bereit wäre dir in anbetracht der umstände ne kündigung zu schreiben, dann bist du nicht gesperrt.

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 18:19



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Auf den ersten Blick sind die Gründe nicht hinreichend, eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe halte ich für 100%ig sicher, da die neue Beschäftigung auch noch befristet ist. Dass der Vertrag irgendwann unbefristet werden SOLL interessiert nicht. Noch dazu kommt, dass Du im Januar gar nicht arbeiten, sondern Dich auf den neuen Job vorbereiten willst, ergo dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehst (ja, das mußt Du auch, wenn Du in 4 Wochen einen neuen Job beginnst). Also kein ALG, keine Krankenversicherung im Januar. Denke bitte vor allem an den dann fehlenden Versicherungsschutz. Gruß, Maike

Mitglied inaktiv - 05.10.2009, 06:57



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Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt keine Sperre. Jobwechsel kann ein wichtiger Grund sein, ob es eine Sperre gibt oder nicht liegt schlicht im Ermessen des Sachbearbeiters. Sobald Du den neuen Arbeitsvertrag hast und Dir die Kündigung bestätigt wurde, würde ich mit beiden Schreiben zur Agentur für Arbeit gehen und dort vorsprechen. Erhältst Du eine Sperre, mußt Du bei der Krankenversicherung anrufen und ihnen die Umstände mitteilen. Ich kenne das so, daß die Krankenkassen bei Zeit von bis zu einem Monat generell kulant sind und den Beitrag nicht privat erheben, sondern einen Monat beitragsfrei versichern. War bei mir so, war bei meiner Freundin so.

Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 10:00