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Selbstständig machen neben Angestelltenverhältnis?

Thema: Selbstständig machen neben Angestelltenverhältnis?

Bevor ich mich offiziell informiere, bestimmt weiß es hier jemand: Mein Arbeitgeber hätte gerne (ist noch in Planung, aber gut vorstellbar) eine Zusatzleistung von mir, die ich aber selbstständig, zusätzlich zu meinem normalen Angestelltenverhältnis stundenweise abrechnen soll. Ich könnte diese Zusatzqualifikation evtl auch privat nutzen. Was muss ich dafür tun???

von kanja am 08.03.2017, 09:56



Antwort auf Beitrag von kanja

Ich wollte so etwas ähnliches auch mal machen, aber bei mir ging es nicht, das es sich um dieselbe Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber gehandelt hätte. Wenn es aber komplett unterschiedliche Tätigkeiten sind, dann geht es. So habe ich das verstanden. LG, Nina

von Ninaaa am 08.03.2017, 11:10



Antwort auf Beitrag von kanja

Das geht auch so - z. B. Kann sich ein Angestellter Informatiker nebenberuflich selbständig machen auf dem Gebiet. Es ist aber zustimmungspflichtigen vom AG. Du musst die Einkünfte angeben bei deiner Steuererklärung - musst ja Steuern drauf zahlen. Außerdem musst du dir eine Steuernummer für deine Selbständigkeit geben lassen

von 3Zwerge am 08.03.2017, 13:10



Antwort auf Beitrag von 3Zwerge

Ich habe das gemacht und mit Zustimmung des Arbeitgebers dann einfach meine "Privatrechnung" an meinen AG geschickt. Für die Steuer habe ich aber nicht eine eigene Steuernummer gebraucht, da der Verdienst nicht eine bestimmte Grenze erreichte (weiß nicht mehr genau, wieviel das war). Es gibt da einen extra Bogen mit "Einkünften aus nebenberuflicher Tätigkeit". Der Stundenlohn "extern" sollte aber entsprechend höher als angestellt ausfallen, da du ja davon alles versteuren musst. Ausnahme - Stichwort "Übungsleiterpauschale". LG, Leonessa

von leonessa am 08.03.2017, 13:28



Antwort auf Beitrag von leonessa

Habt ihr dann im Angestelltenverhältnis bei dem Arbeitgeber weitergearbeitet, bei dem ihr auch freiberuflich tätig wart? Mir sagte man, das ginge nicht... LG, Nina

von Ninaaa am 08.03.2017, 15:16



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Also bei mir ging das... LG, Leonessa

von leonessa am 09.03.2017, 15:19



Antwort auf Beitrag von kanja

hättest du für diese selbständige Arbeit mehrere Auftraggeber ? Sonst geht es ja in die Scheinselbständigekit. Viele Grüße

von wickiefan am 08.03.2017, 15:52



Antwort auf Beitrag von wickiefan

Ich würde mir das gerne als zweites Standbein aufbauen. Ob und wie viele andere Kunden ich bekäme, weiß ich leider nicht. Aber es ist keinesfalls so, dass ich das ausschließlich für meinen Arbeitgeber machen kann.

von kanja am 08.03.2017, 16:05



Antwort auf Beitrag von kanja

Solange das nur bei deinem Arbeitgeber ist, dann ist es Scheinselbständigkeit. Du musst mehrere Auftraggeber haben.

von Badefrosch am 09.03.2017, 08:14



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Ja, aber irgendwo muss ich ja mal anfangen. Und in dem Bereich, in dem ich in meinem Angestelltenverhältnis arbeite, kenne ich mich eben am besten aus. Was sich daraus dann noch weiter ergibt, weiß ich doch noch gar nicht.

von kanja am 09.03.2017, 08:32



Antwort auf Beitrag von kanja

Dein Arbeitgeber wird dann ja zustimmen, wenn es seine Idee ist. Ich würde mich noch rückversichern, dass Du die gleiche Tätigkeit auch anderen Kunden anbieten darfst. Je nach Tätigkeit brauchst Du einen Gewerbeschein. Soweit ich weiß, sind nur die Freien Berufe und Land- und Forstwirtschaft davon ausgenommen. Als Freiberuflerin musst Du die Tätigkeit nur dem Finanzamt melden. Da gibt es ein bestimmtes Formular, das man im Internet findet. Du kannst dort auch angeben, wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich ist und Du kannst wählen, ob Du als Kleinunternehmerin anfangen möchtest und somit nicht mehrwertsteuerpflichtig bist. Das geht bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze, ich glaube 17.500 Euro im Jahr. Solange Du das nebenberuflich betreibst, hat es keine Auswirkungen auf die Krankenkasse. Dann zahlst Du die Beiträge einfach wie bisher über Deinen Arbeitgeber. Dann musst Du die Einnahmen natürlich in der Steuererklärung erklären. Und mittelfristig würde ich wirklich verschiedene Kunden suchen. Ganz am Anfang ist einer sicher noch ok, aber Du solltest vielleicht nachweisen können, dass Du Dich um weitere Kunden bemühst, damit der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit nicht aufkommt.

von Junijunge am 09.03.2017, 20:21



Antwort auf Beitrag von Junijunge

Ihr habt mir doch sehr weitergeholfen, vielen Dank! Ich muss mal am Konzept tüfteln. Die Tätigkeit würde wohl unter freie Berufe fallen.

von kanja am 10.03.2017, 08:57



Antwort auf Beitrag von Junijunge

Kannst Dich gerne per PN melden. Bin auch freiberuflich. Das macht es recht einfach, wenig Formalitäten vorher. Ich kann Dir das Formular fürs FA dann raussuchen.

von Junijunge am 10.03.2017, 10:48



Antwort auf Beitrag von kanja

Möchtest du freiberuflich arbeiten oder dich nebenberuflich selbsttätig machen? Wenn nebenberuflich selbstständig dann: musst du Rechnungen mit MwSt ausweisen? Ist dein verdienst über 17.500 Euro im Jahr? Bekommst du (geschätzt) unter 8020 Euro im Jahr dann brauchst du keine Steuern abführen. Alles was drüber ist wird versteuert. Alles unter 17 500 fällt unter das Kleingewerbe (Steuererleichterungen) Musst du zwingend MwSt ausweisen, wird es komplizierter. Du musst eine Steuernummer beim gewerbeamt beantragen (kosten zwischen 10 und 40 Euro) die leiden die Nummer ans Finanzamt und Berufsgenossenschaft weiter. Die aktuelle freigrenze bei der Krankenkasse liegt bei 425 Euro. Ruf dort an die können dir sofort deinen eventuellen zusatzbeitrag nennen. Alles was zum Freiberufler und Honorarbasis ist hab ich keine Ahnung. Bei Fragen gerne pn

von septemberkugel15 am 09.03.2017, 21:33



Antwort auf Beitrag von kanja

Du darfst definitiv nicht die gleiche Tätigkeit für denselben Arbeitgeber als Angestellte und als Freiberuflerin machen. Die Tätigkeit, über die Du Rechnungen schreibst, muss etwas komplett anderes sein, ansonsten entsteht der Eindruck, dass Dein AG/Auftraggeber nur die Sozialversicherungsbeiträge für Dich sparen will. Fliegt bei der nächsten SV-Prüfung auf und ist teuer. Schreib mich gern an, wenn Du Fragen zum Thema hast, ich arbeite in diesem Bereich. Lieben Gruß Susi

von Abb am 10.03.2017, 15:23



Antwort auf Beitrag von Abb

LG

von kanja am 11.03.2017, 15:33



Antwort auf Beitrag von kanja

LG

von Abb am 14.03.2017, 11:39