Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hat eine Mutter mir den Tip gegeben, dass man die Rentenanrechnungszeit während der Elternzeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes erweitern bzw. beantragen kann, auch wenn man tatsächlich nicht mehr in Elternzeit ist. Kennt sich jemand damit aus oder weiß jemand wie dieser Antrag heißen soll? Ich habe dazu leider nichts gefunden.
von
Mamii2014
am 08.03.2015, 09:34
Hi,
du bekommst 3 Jahre/Kind angerechnet - egal, ob in der Zeit weiteres Einkommen da war oder nicht, die Garantiesumme kommt dann einfach obendrauf.
Längere Anrechnungszeiten gibt es m.W. nicht.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 09.03.2015, 09:02
Hallo,
sowas ähnliches habe ich auch schon gehört, es geht,glaube ich, darum, wenn jemand bis zum 10. Lebensjahres des Kindes nicht berufstätig ist.
Bei Fragen zur Rente würde ich immer direkt mit der Beratungsstelle sprechen, da das Thema doch sehr komplex ist.
Mitglied inaktiv - 09.03.2015, 12:28
Hallo,
das ist die sog. (Kinder-)Berücksichtigungszeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ber%C3%BCcksichtigungszeit
Man bekommt dadurch nicht unmittelbar mehr Rente wie durch die Kindererzeihungszeit, es können dadaurch aber. z. B. Wartezeiten o. ä. erfüllt werden.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 09.03.2015, 13:26
Das ist die Kinderberucksichtigungszeit die gibt's bis 10 Jahre nach der Geburt. Diese Zeiten zählen zu den "langen"Wartezeiten dazu um diese zu erfüllen. Beantragen kannst du die im Rahmen einer Kontenklarung mit dem Zusatzformular V800 aber erst wenn das betreffende Kind schon das 10. Lebensjahr vollendet hat, vorher kriegst das eh nur bis zum Antragsdatum angerechnet denn es weiß ja keiner ob das Kind das Alter wirklich erreicht. Mach dir keinen Streß spätestens zur Rente wird das automatisch abgefragt, oder wenn mal ne Kur angedacht ist etc. Außerdem melden die meisten Einwohnermeldeamter die Geburten mittlerweile automatisch ins Konto, da geht nix verloren.
von
Tascha0815
am 09.03.2015, 20:47