Hallo zusammen, weiß nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage - aber ich versuch es mal. Ich bin in der 32. Woche schwanger, und es zeichnet sich ab das unser Kind nicht bis zum Termin "durchhalten" wird, sprich früher kommt. Mein Mann hatte schon vor längerem ab Geburt Elternzeit für 2 Monate beantragt, was auch ohne Einwände genehmigt wurde/wird. Jetzt ist die Lage ob die, das er einen neues/besseres Jobangebot bekommen hat und nun gerne den alten AG kündigen würde. Kündigungsfrist wären 3 Monate. Also würde die Elternzeit definitiv in die Kündigungsfrist fallen. Unsere Sorge ist jetzt - kann der jetzige und dann alte AG deswegen ihm die Elternzeit streichen wenn er jetzt die Kündigung einreichen würde?! Oder wisst ihr wohin man sich wenden kann die das wissen? Anwalt gibt telefonisch keine Auskunft! Lg
von Knöpfchen2 am 10.07.2013, 06:40