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Großelternbetreuung - Fahrtkosten absetzbar?

Thema: Großelternbetreuung - Fahrtkosten absetzbar?

Hallo, wenn unser Sohn krankheitsbedingt nicht in die Kita kann, kommt manchmal meine Mutter bzw. die Großeltern holen ihn auch schon mal ein paar Tage zu sich (natürlich betreuuen sie ihn auch häufig am Wochenende, wenn er gesund ist). Kann wir die Fahrtkosten, die den Großeltern entstehen oder die uns beim abholen entstehen, absetzen als Betreuungskosten? Großelternbetreuung generell kann man vermutlich nicht absetzen, denke ich. LG KRistina

Mitglied inaktiv - 13.02.2005, 20:31



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Fahrtkosten eher nicht. Großelternbetreuung schon, wenn die Betreuung wie unter Fremden durchgeführt wird (Tagesmuttervertrag machen). Absetzbar ist das. Allerdings bei den Großeltern dann eine Einnahme.

Mitglied inaktiv - 13.02.2005, 20:36



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hm, sie wollen natürlich kein Geld, klar. Es ist halt nur der Fall, dass es sich immerhin jeweils um eine Strecke von über 100 km handelt und diese Betreuung für uns im Krankheitsfall beruflich sehr wichtig ist, deswegen dachte ich. Früher ging das wohl mal, meine Eltern haben mich selber darauf aufmerksam gemacht, weil sie früher die Fahrtkosten meiner Großeltern abgesetzt haben. LG Kristina

Mitglied inaktiv - 13.02.2005, 21:04



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Mitglied inaktiv - 13.02.2005, 20:37



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Zum Pauschalen Kinderfreibetrag kommen aber noch Kosten hinzu, die den Freibetrag übersteigen, die abgesetzt werden können - ich glaube es ist die gleiche Höhe, wie der Freibetrag selbst, dann Schluss. Au pairs kann man nicht absetzen. Tagesmütter ja! Auch wenns die eigene Verwandtschaft ist - ich habe es durchexerziert und es wurde anerkannt.

Mitglied inaktiv - 13.02.2005, 21:55



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Hallo, damit ich es dem Steuerberator vor der Nase setzen könnte!!!! Wie ost habe ich mich schon aufgeregt,aber der guter Mann bleibt immer gelassen und meint nur das es alles im Kinderfreibetrag erhalten ist und die Kosten die den Betrag übersteigen sind selbst zu tragen es sei denn man ist alleinerziehend oder man pflegt man/frau selbst,so das man nicht nicht selbstständig arbeiten kann ect. pp. wäre sehr dankbar für die Infos LG Tanja

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 09:16



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Also ich frage mal meine Steuerberater, der hat das für uns gemacht, aber ich habe nie nachgefragt, wie er das gemacht hat. Es geht entweder wohl als haushaltsnahe Aufwendung (bei Tagesmutter außer Haus eher nicht) oder eben über Kinderbetreuung und wenn ich mich richtig erinnere, nur für Kinder unter 6 Ich versuche was rauszufinden. Tina

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 11:36



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Du kannst Betreuungskosten absetzen: Alles was ca. 1500 (ich glaub 1530 oder so) Euro im Jahr übersteigt, kann bis zu einem Betrag von 1500 Euro abgesetzt werden. Das heißt in den allermeisten Fällen, dass man nur den Bruchteil der tatsächlichen Tagesmutterkosten absetzen kann, aber diesen Betrag kann man schon absetzen. LG KRistina

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 13:04



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DIe Info habe ich auch, aber ich weiß nicht mehr, wo das steht, aber irgendwo steht das!

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 15:57



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Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 19:04