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privates Sommer-AuPair - Papierkram ?

Thema: privates Sommer-AuPair - Papierkram ?

Hallo wir organisieren uns für den Sommer auf privatem Wege ein SommerAupair für 4 Wochen aus dem EU-Ausland (Österreich). Das Mädel wird wahrscheinlich mit den Eltern kranken-mitversichert sein und diese gilt auch in Deutschland. Sollte ich sie trotzdem zusätzlich für die 4 Wochen krankenversichern? Wie ist es mit Haftung, etc? Einerseits wenn sie einen größeren Schaden (Fahrradunfall, etc.) verursacht, andererseits wenn unter ihrer Aufsicht einem Kind etwas passiert? Muß/Kann man das versichern? Wie? Muß ich das Mädel noch beim Arbeitsamt oder so melden? Wo/wie/wann/was? Wir hatten schon öfters SommerAuPairs (Erzieherinnnen in Ausbildung) aus Österreich - aber diese waren bislang immer irgendwie "Bekannte" oder Enkelin der Mutter der Nachbarin. Es lief also als privater Besuch ab. Danke für die Info Servus Karin

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 11:28



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Hi, es gibt seit einiger Zeit offiziell kein Sommer-AuPair mehr, d.h. Aupairs werden nur noch als solche behandelt, wenn der Aufenthalt >6 Monate ist. Alles andere ist privater Besuch... Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 21:45



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Speedy hat RECHT. Du kannst dein Au-Pair nur schwarz beschäftigen, oder als Besuch. Jedoch ohne Versicherung und du kannst die Kosten nicht steuerlich geltend machen. Ganz schön riskant.

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 09:22