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nochmal Kitakrampf

Thema: nochmal Kitakrampf

Hallo, ich habe weiter unten meine Probleme bei der Kitasuche beschrieben. Bei uns im Kaff habe ich die Möglichkeiten bzw. Nichtmöglichkeiten mittlerweile durch und spiele jetzt mit dem Gedanken, in der nächstgrößeren Stadt zu suchen, wo ich unter Umständen sowieso arbeiten werde, und früher oder später auch wieder hinziehen. Allerdings habe ich meinen Wohnsitz erstmal nicht dort und wäre wahrscheinlich darauf angewiesen, dass das hiesige Jugendamt einen Teil der Kosten übernimmt. Tun die das auch, wenn die Kita außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs lieg? Wisst ihr das? Desweiteren denke ich mittlerweile daran, meinen Bachelor doch ab Herbst nochmal mit dem Master zu erweitern. Zwar wollte ich zunächst Berufserfahrung sammeln, aber was soll´s, der Einstieg ist mit gleichzeitiger Kitasuche nicht leicht. Als Studentin HÄTTE ich doch Anspruch auf einen Kitaplatz, oder? Oder muss ich dann auch erst wieder alle möglichen Tagesmütter abklappern? Danke für Eure Infos... PS: Der Studiengang, der mich am meisten interessiert, läuft im ersten Jahr in einer anderen Universitätsstadt. Dazu ist noch ein 6 monatiges Forschungspraktikum im In- oder Ausland vorgesehen. Glaubt Ihr, das ist mit Kind machbar und für das Kind verkraftbar, wenn sie die Einrichtungen mit ca. 2 und 2 1/2 nochmal wechseln muss?

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 10:43



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Ich denke das wird schwierig. In einer anderen Stadt hast du kein Anrecht auf einen Kitaplatz. Da die Stadt alle Plätze bezuschusst, müsste deine Stadt der anderen sicherlich einen Teil der Kosten ersetzen. Das tun sie sehr ungerne. Als Studentin hast nicht mehr Anspruch auf einen Platz als jeder andere auch. Ggf sogar im Vergleich zu arbeitenden Alleinerziehenden eher noch weniger - kommt auf die Stadt an. Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 10:48



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hallo, als erstes und das ist das wichtigste für deinen fall: du hast laut gesetz ein wunsch- und wahlrecht. d. h. wenn du wohnsitz in hamburg hast, kannst du dein kind theoretisch auch nach münchen in die kita bringen. voraussetzung ist, dass du eine kita findest, die dich nimmt und so ist das auch bei dir. als erstes brauchst du eine kita, die bereitschaft zeigt, dann trabst du zu dem für dich zuständigen jugendamt und holst dir dort einen kostenübernahmebescheid. in dem steht nur drinnen, dass die die kosten tragen, auch wenn nicht zuständigkeitsbereich. (druck dir das mit dem wunsch- und wahlrecht aus und legs vor, die tun gern so, als ob das nicht existiert). aber bekommen tust du den auf alle fälle. damit kannst du dein kind dann in die kita bringen, die dir auch den platz bereitstellt. solltest du zu wenig verdienen, warum auch immer, kannst du trotzdem den antrag stellen darauf, dass die dein jugendamt den elternbeitrag übernimmt. lg doreen

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 11:38



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Danke!!! Das ist sehr erleichternd, das zu wissen. Ich lese, dass ich dann eventuell einen höheren Betrag selbst übernehmen muss - wie hoch kann der dann sein, weißt Du das? Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 14:15



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Hallo, ich schicke noch einmal eine Frage hinterher. Mal angenommen, ich bekomme in absehbarer Zeit keinen Job und bewerbe mich für den Herbst um einen Studienplatz. Dann würde ich trotzdem die Zeit gerne nutzen, in der meine Tochter im Prinzip alt genug ist, um fremdbetreut zu werden. Glaubt ihr, das Jugendamt würde mich auch bezuschussen, wenn ich "nur" ein schlecht- oder unbezahltes Praktikum machen würde? Ich habe die Frage schonmal einer Frau vom Jugendamt gestellt und die meinte, ja, ich soll´s dann halt probieren, dann sehn wir weiter. Aber ehrlich gesagt kam die mir nicht so kompetent vor. Zudem war das das Jugenamt meines Wohnortes, nicht das der Stadt, in der ich arbeiten werde... Ich bin jetzt schon ein Jahr lang "arbeitslos". Das macht mich krank. Nochmal Grüße

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 14:21



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für den übernahmebescheid ist das jugendamt deines wohnortes verantwortlich, da musst du hin. hier, in sachsen, ist es so,dass auch eine hausfrau ihr kind in die krippe geben kann - stundenzhal ist da sogar egal. insofern, kannst du dein kind auf alle fälle anmelden. begründe es bei der anmeldung, ich finde das wichtig: du machst praktikum, um wieder in den job zu kommen ... wie hoch die kosten sind, kann dir deine stadtverwaltung oder die kita-leitung oder das jugendamt sagen, kommt ja auch drauf an, ob das einkommensgebunden ist bei euch. auf solche fragen kann dir immer das jugendamt eine antwort geben. evt gibt es auch sowas wie stadtelternrat oder sonstiges, da kannst du dich auch informieren. lg und viel glück bei der jobsuche doreen

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 14:32