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ninijob und Vers.pflichtiger Job?? Frage dazu

Thema: ninijob und Vers.pflichtiger Job?? Frage dazu

Hallo, z.Zt. habe ich einen normalen Minijob, also nicht vers. pflichtig. Jetzt hätte ich aber die Chance, einen job zu bekommen, bei dem ca. 700€ brutto (0,25 Stelle Nachtwache) zu erwarten wären. Den Minijob will ich behalten, zeitlich würde das klappen. ABER: Bei 700€ liege ich ja (bei Stkl. 5) gerade mal etwas über 400€ Netto und daher meine Frage: Es gibt doch die sog. Gleitzone bis 800€. Kann ich das bei meiner Jobkonstelation anwenden, oder werden da sowohl Mini- als auch normaler Job angerechnet (da liege ich ja über 800€)?? Weiß das jemand?? Danke, tabeamutti

von tabeamutti am 01.07.2011, 12:35



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

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von tabeamutti am 01.07.2011, 12:47



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Minijob bleibt Minijob. An dem ändert sich nichts. Und dein neuer Job liegt in der Gleitzone (400,01 bis 800 Euro brutto) und wird so versteuert. Da kann man nichts konstellieren. Das sind zwei völlig verschiedene Arten von Gehältern. Der eine liegt unter 400 Euro brutto und der andere über 400 Euro brutto.

Mitglied inaktiv - 01.07.2011, 13:09