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Mutterschutzzeit!!!

Thema: Mutterschutzzeit!!!

Hallo! Wird die Zeit die man im Mutterschutz zu hause verbracht hat als Berufserfahrung mitgezählt oder nicht!!! Ich möchte mich Weiterbilden und weiß noch nicht so recht ob es klappt aufgrund der Berufserfahrung! Ich werde beim derzeitigen AG nicht weiterarbeiten können. Im Mom. bin ich mit meiner jüngsten bis Nov. im Elternzeit. Ich habe bei meinem AG (nach der Ausbildung) mitte Apr.2004 angefangen zu arbeiten, ende Nov. 2005 war ich bereits SS bedingt krankgeschrieben und war dann bis zum ET zu hause... Mein Sohn ist am 28.02.06 auf die Welt gekommen plus 8 Wochen Mutterschutz bin ich bei mitte Apr.2006, das wären dann genau 2Jahre im Betrieb! Oder??? Zählt nur die Zeit vor der Mutterschutzfrist? Wird die Mutterschutzfrist gesondert im Zeugniss ausgeschrieben? Wie ist das mit der Elterzeit? Bei meinem Sohn habe ich 3Jahre beantragt aber nur 2gebraucht da 3Monate vor seinem 2 Geburtstag meine Tochter auf die Welt kam. Da habe ich aber gleich nur 2Jahre Elternzeit beantragt, diese Zeit läuft im Nov. ab! Kann ich NACHTRÄGLICH die verbleibenden Elternzeit-Jahre pro Kind jew. das 3 Jahr noch aufsparen! Oder ist der Zug komplett abgefahren??? Wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet! Danke LG Anna

Mitglied inaktiv - 17.07.2009, 21:48



Antwort auf diesen Beitrag

Soweit ich weiß wird die Mutterschutzzeit als Betriebszugehörigkeit angerechnet und somit auch als Berufserfahrung (War in meinem Zeugnis so). Die Elternzeit wird getrennt angeben und zählt somit nicht mit. Bei mir stand Frau x war ab dem y in Elternzeit. Für die ersten beiden Jahre Elternzeit musst Du dich festlegen. Nimmst Du weniger als zwei Jahre verfällt der Rest. Das Dritte Jahr kannst Du auch noch im Verlauf bis zum 6. oder 8. Lebensjahr (das weiß ich nicht mehr so genau) nehmen.

Mitglied inaktiv - 18.07.2009, 12:10