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Mutterschutz / dem Büro zur Verfügung stehen?!

Thema: Mutterschutz / dem Büro zur Verfügung stehen?!

Hallo zusammen, Ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgendem hören... Ich arbeite als einzige Angestellte in einem kleinen Büro. Ich hab meinen Chef über meine Schwangerschaft sehr rechtzeitig informiert. In der Folgezeit hat er sich sehr lange Zeit gelassen, eine Nachfolgerin (Vertretung für Mutterschutz/ Erziehungszeit) einzustellen. Er hat aus sehr qualifizierten Bewerbern sich dann für eine Berufsanfängerin entschieden. Ich hab mir viel Mühe mit der Einarbeitung gegeben, war aber auch vor dem Antritt zum Mutterschutz dann auch einige Tage krank, so das ich zum Schluss aus Krankheit über Urlaub in den Mutterschutz gegangen bin. Während meines Urlaubs war ich dann sogar noch einige Stunden im Büro und hab meiner Nachfolgerin noch einige Dinge erklärt... Nun bin ich seit fast vier Wochen im Mutterschutz und hab nun eine Nachricht bekommen, ob ich noch einmal ins Büro komme, sie hätte soviele Sachen liegen, bei denen sie nicht durchblickt... Ich hab zwar zugesagt, aber innerlich ärgere ich mich... Zum einen kann ich doch nun nicht ständig ins Büro und ihr Sachen erklären, die sie aufgrund fehlendes Fachwissen nicht weiß und zum anderen fühle ich mich auch gegenüber meinem Chef nicht verpflichtet dazu (obwohl er ja eigentlich gerade noch mein Gehalt bezahlt) denn während ich mir damals im Büro für alles nen Arm ausgerissen habe, täglich meine Stunden abgearbeitet habe (obwohl es mir aufgrund der Schwangerschaft nicht immer toll ging) und er dann dafür aber meine Nachfolgerin ständig früher gehen ließ... Wie würdet ihr Euch an meiner Stelle verhalten? Dem Büro auch weiterhin zur Verfügung stehen? Hab zwar Erziehungsurlaub genommen aber für mich ist derzeit noch unklar, ob ich überhaupt ins Büro zurückkehren werde... Danke für Eure Meinungen! Fabri14

von Fabri14 am 10.04.2014, 21:33



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Er wird eine Berufsanfängerin angestellt haben, weil sie billiger ist... Nun hat er eben den "Schaden" (allerdings konnte er ja auch nicht wissen, das Du vorher krank wirst während der Einarbeitungszeit). Wann willst Du denn dort wieder anfangen zu arbeiten bzw. willst Du überhaupt dorthin zurück? DAS wären meine Überlegungen und auch mein Engagemant zu evtl. Lohnerhöhungen. Zumindest nach einer "Aufwandsentschädigung" zu fragen, würde ja nicht schaden! Wenn Du dort abgeschlossen hast, dann wäre es aber wieder etwas anders! LG, Leonessa

von leonessa am 10.04.2014, 23:42



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Ich war jederzeit für meine Vertretung telefonisch erreichbar - als es mir aber etwas zu viel wurde, habe ich "STOP" gesagt! Wenn es nicht ausufert, kann man ja in der ersten Zeit für den "Notfall" erreichbar sein - es sei denn, es geht um jeden Tag eine Stunde oder mehr (da würde ich dann auch "NEIN" rufen!). Du bist im Mutterschutz! Nicht vergessen! LG, Leonessa

von leonessa am 10.04.2014, 23:46



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... dass Dir die Stunden "gut Schreiben" - für die Zeit nach dem Wiedereinstieg (falls Du das dort planst). Kleine Kinder sind öfters krank und dann freust Du Dich, ein Guthabenkonto zu haben. Leonessa

von leonessa am 10.04.2014, 23:49



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fuer mich ist das der Schluesselsatz ""vor dem Antritt zum Mutterschutz dann auch einige Tage krank, so das ich zum Schluss aus Krankheit über Urlaub in den Mutterschutz gegangen bin."" ich weiss ja nicht genau, wieviel einige Tage ist, ob es nur zwei oder drei waren oder eben vielleicht sogar eine ganze Woche, aber Fakt ist, dass es keine richtige Uebergabe gegeben hat. Und bei einer einzigen angestellten halte ich das fuer ziemlich ungut. rechtlich verpflichtet bist Du natuerlich nicht zum Erscheinen, aber ich denke, es waere ein beitrag zur guten Stimmung, gerade weil Du ja eben keine richtige Ubergabe gemacht hast. Und ob es am berufsanfaengertum der Kollegin liegt, kann ich nicht beurteilen, aber ich glaube, dass es fuer jden schwer waere, einer Alleinkraft nachzufolgen. von daher, ich wuerde es tun, als Nachholung der Uebergabe ansehen, wenn Du den Eindruck hast, dass Deine nachfolgerin ungeeignet ist, unerfahren und es an IHR liegt, dann auch dem Chef sagen aber ich wuerde mich erstmal so verhalten als ginge es ins Buero zurueck Benedikte

von Benedikte am 11.04.2014, 07:58



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Danke schon mal für Eure Antworten! Ich war die letzten drei Tage vor meinem Urlaubsantritt krank... Wir hatten insgesamt drei Wochen zusammen, in dem ich ihr alles Wichtige erklärt habe und wie gesagt, während meines Urlaubs war ich auch schon einen Tag dort und habe ihr für Fragen zur Verfügung gestanden. Telefonisch bin ebenfalls zu erreichen, falls Fragen sind. Klar sie ist Berufsanfängerin, aber dann muss halt auch mein Chef mal ran zum erklären. Naja werde jetzt noch einmal vorbeifahren, dann bin ich eh in der 39.SSW und werde auch keine halbe Stunde mehr mit'm Auto fahren und wenn Baby da ist wäre es für mich eh nicht mehr möglich mal eben vorbeizukommen... LG, Fabri

von Fabri14 am 11.04.2014, 08:50



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Hi, du musst natürlich nicht, aber ich sehe das Problem nicht so richtig - nach 4 Wochen mal für 1/2 Tag im Büro vorbeischauen und noch das ein oder andere erklären - why not? So lange es dir gut geht, würde ich da niemals nein sagen. Zudem 3 Wochen Einarbeitung in eine Stelle als Alleinkraft kaum reichen, um deinen Erfahrungsschatz nur annähernd zu ersetzen. Ich würde da jetzt nicht auf bockig machen, zumal der MuSchu vor der Geburt ohnehin ein dt. Luxus ist. Nur mal so zum Vergleich: in meiner ersten SS war ich noch im jur. Ref., da wurde quasi erwartet, dass man auf 2 Wochen MuSchu vor der Geburt reduziert, sonst wäre man in den nächsten Kurs zwangsversetzt worden. Ich hatte da noch einige Sitzungsdienste gemacht und am Tag vor der geplanten Einleitung (ET +16) rief dann der Richter an, er hätte gerne noch einige Punkte im Protokoll geändert, ich solle doch bitte morgen vorbeikommen. Auf freundl. Hinweis, dass es morgen nicht ginge wegen Geburt, durfte ich dann noch am selben Tag antanzen - da hätte ich nie gewagt, nein zu sagen. Auch in dem Forschungsinstitut, wo ich jetzt seit 10 Jahren bin ist es ungeschriebenes Gesetz, dass auf den MuSchu vor der Geburt verzichtet wird - dafür ist dann nach der Geburt alles mögliche an Flexibilität gegeben, wenn nötig auch länger als 3 Jahre TZ etc. Fazit: So lange, wie es mir gut geht, würde ich nicht auf meinen "Rechten" beharren - wer weiß, wofür es einmal gut ist. Gruß, Speedy

von speedy am 11.04.2014, 09:39



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Ich habe immer gerne zur Verfügung gestanden und einen kleinen Besuch im Büro würde ich auch gerne machen (wenn das Klima stimmt). Ich würde noch diese formale Übergabe machen und ansonsten sagen, dass ich für gelegentliche Fragen telefonisch zu Verfügung stehe. Wenn sie es übertreibt und um unmögliche Uhrzeiten anrufen oder für jeden Pups, dann würde ich sie auf die Mailbox sprechen lassen und das dann mit grundsätzlich mit ihr klären. Ansonsten wäre ich nicht empört, wenn meine Erfahrung gebraucht wird. Ganz im Gegenteil würde ich den Kontakt mit meiner Arbeitsstätte pflegen.

von Pamo am 11.04.2014, 13:03



Antwort auf Beitrag von Fabri14

Ich finde, bei einer Schwangerschaft ist immer damit zu rechnen, dass die Arbeitnehmerin früher ausfällt. Verpflichtet bist Du nicht, aber wenn es Dir wirklich gut geht und nicht zu viel wird, warum nicht. Du benötigst ja auch noch ein gutes Zeugnis, wenn Du nach der Elternzeit einen neuen Job suchst.

Mitglied inaktiv - 11.04.2014, 17:34



Antwort auf Beitrag von Fabri14

Ich bin auch im Mutterschutz und hab noch Sachen von zu Hause erledigt. NAtürlich hätte ich nicht müssen, aber dann hätte es mein Kollege erledigen müssen. Es kommt na klar auf die Art des Jobs und die Bezahlung an, aber ja, ich würde es auf jeden Fall machen. Schwanger sein ist nun mal nicht krank sein und in anderen Ländern gibt es gar keinen Mutterschutz.

von pflaumenbaum am 11.04.2014, 18:38



Antwort auf Beitrag von Fabri14

Vergiss nicht - die Zahlung des Gehalts während des Mutterschutzes ist eine Freiwillige Leistung des AG - gesetzlich steht einem nur das Geld der Krankenkasse zu (13€/Tag) und für einen kleinen AG ist das viel zu stemmen. Deshalb auch die billige Berufsanfängerin. Und sei doch froh! Wenn sie den Laden sofort wuppen würde, dann fehlst du doch gar nicht. Wenn du dort später weiterarbeiten willst würd ich schon bei dr Einarbeitung behilflich sein. Bedenke - Du bist dann auf die Kulanz des Chefs angewiesen wenn du Teilzeit arbeiten möchtest (bei Betrieben unter 15 MA besteht kein Anrecht auf Teilzeit-ohne dass der AG dafür Gründe nennen müsste - und er kann Dir auch ohne Angabe von Gründen kündigen! - aber wenn Du dann nicht mehr Vollzeit arbeiten möchtest/kannst, musst ohnehin Du kündigen).

von kirshinka am 14.04.2014, 05:31



Antwort auf Beitrag von Fabri14

hallo, hab mir jetzt die antworten nicht durchgelesen. meine antwort wäre nein, höchstens telefonisch erreichbar. hab mir selbst bis zum mutterschutz den arsch aufgerissen. mir selbst gings beschissen. noch einen tag länger arbeiten hätte ich nicht gepackt. meine fa hätte mich schon krank geschrieben, das hab ich aus pflichtbewusstsein nicht gemacht. hab neun tage resturlaub in den mutternschutz mitgenommen und war in der ganzen ss einen tag krank. noch einmal würde ich das nicht machen. irgendwo sind grenzen. lese heraus, dass du dein kind noch nicht bekommen hast. du und dein bauch sind momentan das wichtigste.

von caro79 am 17.04.2014, 10:24