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Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit...ich bin zu doof

Thema: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit...ich bin zu doof

Ihr Lieben, Obwohl ich schon das 3. Kind bekomme, Kennzeichen mich mit Elterngeld, Mutterschutz und dem Kram gar nicht aus ( ich war bisher Studentin,da gabs nur den Mindestsatz und fertig, Eltemzeit war finanziell nicht drin). Also, was ich weiß: Während des Mutterschutzes gibt es quasi das volle Gehalt weiter. Was ich nicht weiß: Ab wann gibt es denn Elterngeld? Ab Geburt und damit deckungsgleich ( zeitgleich, zusätzlich) zum Mutterschaftsgeld? Ab Ende Mutterschutzfrist und DANN für 12 bzw. 14 Monate? Ab wann zählt die Eternzeit? Ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist? Ich muss meiner Chefin demnächst meine Planungen durchgeben, da sie/ wir meine Rückkehr und damit verbundene Projekte lang vorab planen müssen. Über Hilfe für einen Dummie würde ich mich freuen. ggf. Wisst ihr auch, wo man das nachlesen kann? Lieben Dank!

von beyondthemaze am 08.03.2012, 09:16



Antwort auf Beitrag von beyondthemaze

hi, es gibt vom Ministerium eine gute Broschüre zu Elternzeit und Elterngeld - kannst du dir entweder runterladen oder auch kostenlos schicken lassen, da steht alles nötige drin. Ansonsten versuche ich es einmal kurz zusammenzufassen: MuSchu: Lohnfortzahlung durch den AG - 14,- Eur/Tag übernimmt die GKV, den Ausgleich bis zum Nettolohn der AG. Elterngeld: läuft ab dem Tag der Geburt, muss extra beantragt werden. Da es bei GKV-Versicherten parallel zum MuSchu-Geld läuft, wird dieses auf das Elterngeld angerechnet, so dass hier meistens kein zusätzliches Elterngeld mehr ausgezahlt wird. Elterngeld kannst du für bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen (bei AE auch 14 Monate). Elternzeit wird beim AG "genommen" - es betrifft nur deine Freistellung von der Arbeit und die garantierte Rückkehr an den Arbeitsplatz. Für die ersten 2 Jahre musst du dich verbindlich festlegen, kannst dann noch um ein Jahr verlängern oder ein Jahr für später aufheben. Änderungen immer nur mit Zustimmung des AG. Innerhalb der Elternzeit kannst du Teilzeit arbeiten bis zu 30h/Woche. Entweder beim AG oder falls er ablehnt, auch bei einem anderen AG. Arbeitest du während des Elterngeld-Bezuges in TZ, wird dir 67% des Netto-Einkommens auf das Elterngeld angerechnet, d.h das Elterngld gekürzt. Gruß, Speedy

von speedy am 08.03.2012, 09:29