Hallo,
hab mal eine Frage, ich bin jetzt 5. Wo. schwanger. Mein Vertrag läuft am 01.06.2015 aus. Wenn ich ab dem 01.06.2015 schwangerschaftsbedingt bis zu Entbindung krankgeschrieben bin wird mir die Höhe des Elterngeldes dann vor dem 01.06.2015 rückwirkend für 12 Monate also vom 01.07.2014 bis 31.05.2015 angerechnet? Und wie funktioniert das mit dem Mutterschaftsgeld?
Ich hoffe es kann mir jemand einen Rat geben.
LG Holly
von
Holly82
am 09.04.2015, 09:04
Hi,
du wirst nicht krank geschrieben, denn du bist ja dann in keinem Arbeitsverhältnis mehr.
Wäre es eine Krankschreibung, wäre deine Annahme bzgl. der Berechnung des Elterngeldes richtig.
Mutterschaftsgeld gibt es nur als Einmalzahlung, eben weil zum Zeitpunkt des Mutterschutzes kein Beschäftigungsverhältnis mehr vorliegt.
Gruß, speedy
von
speedy
am 09.04.2015, 12:22
Aber da ich ja Krankengeld bekomme anstatt Arbeitslosengeld da ich ja krankgeschrieben bin wird mir doch das trotzdem so angerechnet?
von
Holly82
am 09.04.2015, 12:27
Damit das mit der geplanten Krankschreibung so klappt, müsste die Krankschreibung aber unbedingt noch während des Beschäftigungsverhältnisses beginnen, nicht erst NACH dem Ablauf des Vertrags.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 09.04.2015, 20:53