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Minijob

Thema: Minijob

Ich bin zur Zeit im zweiten Elternzeitjahr und gehe geringfügig arbeiten.Nun habe ich noch einen zweiten Minijob gefunden und komme über die 400,-Grenze.Muß ich Steuern zahlen ?Was muß ich machen muß ich beim Finanzamt bescheit sagen das ich mehr wie 400.-verdiene?Ich kenne mich nicht aus was muß ich machen?l.g.diana

Mitglied inaktiv - 07.06.2009, 22:01



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Im ersten job verdiene ich 358,-und im zweiten verdiene ich ca.60,-bis 100,-.im Monat.

Mitglied inaktiv - 07.06.2009, 22:07



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Dem Finanzamt musst du darüber keine Mitteilung machen, du musst aber beiden Arbeitgebern mitteilen, dass du einen weiteren Minijob hast und wie viel du dort verdienst. Wenn du - so wie du schreibst - über 400 € kommst, musst du auf jeden Fall bei beiden Arbeitgeber eine Steuerkarte abgeben (einmal deine "normale" und einmal Steuerklasse 6) und bist steuerpflichtig. Auch bist du dann bei BEIDEN Jobs sozialversicherungspflichtig, d.h. du musst RV-, AV-, KV- und PV-Beiträge zahlen, allerdings kann in deinem Fall (wenn du insgesamt zwischen 400,01 und 800,00 € verdienst) die Gleitzonenregelung angewandt werden, da zahlst du dann verminderte Beiträge. Dies alles müssen aber deine Arbeitgeber berücksichtigen, du selbst musst nur eben die Mitteilung machen, dass du noch einen weiteren Arbeitgeber hast...

Mitglied inaktiv - 09.06.2009, 22:20