Baby und Job

Forum Baby und Job

Liebe Frauen, arbeitet bitte auf Steuerkarte....

Thema: Liebe Frauen, arbeitet bitte auf Steuerkarte....

Habe eben den "Fall"... Frau, knapp 60, immer nur Hausfrau oder Minijobberin... jetzt lässt er sie sitzen. Sie steht nun da, Minijob und nichts weiter in der Tasche. Hat nun Termin bei der Arge, wegen Unterstützung usw. Ist fix und fertig, weil sie nicht weiß, wovon sie leben soll und wie es weitergehen soll. Sie bereut gerade bitterlich, dass sie sich auf ihren Mann verlassen hat, der sie nun verlassen hat. melli

von sojamama am 21.05.2013, 16:59



Antwort auf Beitrag von sojamama

... sind die Auswikungen nicht so dramatisch und auch kein Argument pro Steuerkarte. Außerdem hat nicht jede (und jeder) die Wahl. LG carow

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 17:28



Antwort auf diesen Beitrag

wollen. Es sind keine Kinder da, sie hätte durchaus Vollzeit oder halt nur Teilzeit arbeiten können. Hat es aber nicht, hat lieber Haushalt gemacht, ihm den Rücken frei gehalten und ein wenig auf Minijobbasis gearbeitet... Und nun kommt die Quittung.... melli

von sojamama am 21.05.2013, 17:46



Antwort auf Beitrag von sojamama

Hm, wenn er aber gut verdient hat oder noch gut verdient, dürfte das für sie zumindest finanziell nicht allzu dramatisch werden (das Emotionale ist was anderes, hat aber mit der Jobsituation nur bedingt zu tun). Wenn sie jahrzehntelang dieses Modell gelebt haben wird er sicher eine ganze Weile Unterhalt zahlen müssen und dann steht auch schon die Rente an; seine Rentenpunkte muss er ja auch mit ihr teilen. Statt zum Amt sollte sie lieber zu einem guten Anwalt gehen. Was anderes wäre es, wenn er auch nur Geringverdiener ist, dann reicht es nach einer Trennung natürlich nicht mehr für zwei.

von krissie am 21.05.2013, 17:50



Antwort auf Beitrag von krissie

Naja was die rente betrifft. Er verliert ja dann einen Teil, was durchaus dazu führen kann das BEIDE Hilfebedürftig werden wens in die Rente geht....

von nane973 am 21.05.2013, 18:11



Antwort auf Beitrag von nane973

Ja, das kann schon sein, dann wäre es vermutlich auch zu zweit knapp; sollte er aber gut verdient haben und entsprechend noch zusätzliches Vermögen aufgebaut haben, dürfte auch sie finanziell weich fallen.

von krissie am 21.05.2013, 18:26



Antwort auf Beitrag von krissie

Wenn beide zusammen bleiben fallen bestimmte fixkosten nicht doppelt an. Wohnung. Auto. Bestimmte Versicherungen. Unterm Strich bleibt mehr. Da muss schon richtig gut verdient worden sein, das man mit 60 jahren weoch fällt. Was nutzt einem das Haus z.b. wenn es geteilt wird Der andere will ausbezahlt werden etc. Ich halte das in den wenigsten Fällen für realistisch zu denken, das eine Trennung sich finanziell positov darstellt. Zumindest die breite Mittelschicht und drunter nicht.

von nane973 am 21.05.2013, 19:43



Antwort auf Beitrag von krissie

Kann man sich echt knicken! Wenn die Scheidung läuft, sind die wenigsten (Ex)Ehemänner bereit freiwillig zu teilen. Hab auch so ein Exemplar in der Umgebung: Er Unternehmer und wohl ehr millionenschwer, sie Hausfrau. Jetzt macht die Firma angeblich nur Verlust und er ist arm wie eine Kirchenmaus. Sie kann sich keine Anwalt leisten, weil er kein Unterhalt zahlt. Im Zweifel sitzt er am längeren Hebel, da er das Geld hat. Echt ätzend

von Nicol am 21.05.2013, 22:45



Antwort auf Beitrag von sojamama

...halte ich dieses "Familienernährer-Modell" für absolut nicht mehr zeitgemäß und manchmal frage ich mich, ob die Frauen, die so gerne betonen, dass sie ja nicht arbeiten MüSSEN, weil der Mann "genug" verdient, dieses "Risiko" mit einbeziehen. Kenne auch so einen Fall aus unserer Nachbarschaft; da war die Dame allerdings noch jünger (48), Kinder 13 und 16. Niiie hätte sie gedacht, dass der Mann sie verlassen würde, für den sie ihren Job aufgegeben hat, um ihm den Rücken freihalten zu können...

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 17:34



Antwort auf diesen Beitrag

Sie ist verheiratet, Scheidung eben nun eingereicht. Dennoch... für sie schlimm genug. melli

von sojamama am 21.05.2013, 17:44



Antwort auf Beitrag von sojamama

aber ansonsten ist es ein klassischer Weg. Witzig finde ich, wenn man denkt, es gäbe noch ausreichend Ehegattenunterhalt oder auch, das die Witwenrente im Notfall ja ausreicht Naja, ich denke, das sie zumindest in ein paar Jahren etwas von SEINER Rente bekommt.

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 17:56



Antwort auf diesen Beitrag

nachehelichen unterhalt wird es nicht geben. was mich wundert ist aber, wie kann die scheidung eingereicht werden, wenn jetzt gerade erst getrennt wurde??

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 18:10



Antwort auf diesen Beitrag

Das weiß ich nicht, das würde hier zu weit gehen, zu erklären. Denn im Grunde geht es mich nichts an, ich kenne nur die Frau. Sie hat mir gesagt, dass sie sich trennen. Scheidung ist eingereicht oder wird. Evtl. geht das schon länger so. Keine Ahnung... melli

von sojamama am 21.05.2013, 18:17



Antwort auf Beitrag von sojamama

also wenn die scheidung eingereicht wird, dann sind sie schon mind ein jahr getrennt. dass sie dann jetzt erst zum amt muß, spricht ja für ihn, denn dann hat er sie noch durchgefùttert, dann ist jetzt erst mal ende mit unterstützung....und die hängematte fängt auf. hoffentlich hat sie eine wohnung, ein freund von mir lebt in der männerpension. evtl gibt es sowas auch für frauen. in muc bei der wohungsnot durchaus denkbar.....

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 18:44



Antwort auf diesen Beitrag

Das gibt auch Härtefälle... Aber ist letztendlich egal. Nachehelichen Unterhalt gibt es den gar nicht mehr oder gibt es ihn noch bei "Härtefälle" ( 60 jährige Hausfrauen, die geheiratet hatten, weil sie dachten, sie wären abgesichert, zählen für mich da noch zum Härtefall, Frauen in der heutigen Zeit dann nicht mehr)

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 19:03



Antwort auf diesen Beitrag

hmmm, in der regel soll sich jeder selbst versorgen, das ist das prinzip det modernen scheidung. kleine kinder sind härtefälle. in dem fall: selbst gewählt. ich als richterin würde keine gnade kennen. meine schwester ist 60, da war das schon bekannt mit der rente und dem alter und auch dass sich männer verabschieden können.....

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 19:13



Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass in diesem Fall auf nachehelichen Unterhalt entschieden wird. Klar war das schon bekannt vor einigen Jahren mit der Rente und den Scheidungen, was aber nicht bekannt war ist, dass es keinen nachehelichen Unterhalt mehr geben würde. Da wurde doch unter ganz, ganz anderen Voraussetzungen geheiratet und auch die eheliche Arbeitsteilung unter anderen Voraussetzungen entschieden und meines Wissens wird das auch berücksichtigt. Ich kenne einige Scheidungsfälle im Bekanntenkreis, in denen jeweils immer für etliche Jahre Unterhalt gezahlt wird, obwohl die Kinder längst groß sind.

von krissie am 21.05.2013, 19:28



Antwort auf Beitrag von krissie

du bist dir sicher? gab es in dieser ehe eigentlich kinder? weißt du das? weißt du auch, ob der mann überhaupt solvent ist? ohne details kann man sich gar nicht sicher sein, ich denke, wenn sie nach einem jahr der trennung zum amt muß, wird schon irgendwie ein ende der unterhaltszahlung in sicht sein.

Mitglied inaktiv - 22.05.2013, 09:59



Antwort auf diesen Beitrag

Es kann gut sein, dass der Ehemann nicht solvent ist. Wenn er es aber ist und die Ehe vorher jahrzehntelang bestanden hat, bin ich mir sicher, dass er Unterhalt zahlen muss, ja. Dabei ist es egal, ob es Kinder gibt oder nicht. Ob der ausreicht, weiß ich natürlich nicht.

von krissie am 22.05.2013, 11:28



Antwort auf Beitrag von krissie

na dann hat sie ja alles richtig gemacht. also wenn er nicht gerade mindestlohn verdient hat. das mit der änderung wußte ich nicht, ist ja noch ziemlich frisch und führt die vorherige reform ad absurdum.

Mitglied inaktiv - 22.05.2013, 18:04



Antwort auf Beitrag von sojamama

Ha, heute 60-jährige wussten aber schon als Backfisch so was von genau, dass die Ernährerehe out ist. Außer man liest immer bloß das Goldene Blatt beim Friseur oder ist doof. Ganz nett: Solche Frauen profitieren jahrelang vom Ehegattensplitting, das letztendlich der Steuerzahler finanziert (u.a. die "dummen" Frauen, die arbeiten und nichts splitten, außer sich auf mehrere Aufgaben), und später, wenn die Ehe splittet und nichts fürs Alter gespart wurde, darf wieder der Steuerzahler blechen. Mich persönlich störts eigentlich nicht; aber wehe, so eine Dame schüttet mir dann auch noch ihr Herz aus. Da hält sich mein Mitgefühl in Grenzen. Die 60j soll sich einen andern krallen und ehelichen. Am besten einen ganz alten, nicht ungeldigen, und dann mal die Witwenrente geniessen. Mein Vater, Gott hab ihn selig, beglückt noch post mortem eine genau deswegen krallige genau noch so. Frauenleben - wers mag. Gibt genug, denen Versorgung wichtiger ist als Liebe und das ganze schrullige Gedöns. Alte alleinstehende Rentner sind deswegen begehrter, als man sich träumen läßt.

von Nikas am 21.05.2013, 19:39



Antwort auf Beitrag von sojamama

So schlecht sieht es für die Gute gar nicht aus: Eine Rechtsänderung im BGB (seit 1.3.2013 in Kraft) reagiert auf anhaltende Kritik an der Situation von Ex-Ehefrauen aus Ehen nach klassischem Rollenmodell. Im Unterhaltsrecht soll bei einer Scheidung die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt und so ein zuvor nicht absehbarer sozialer Abstieg vor allem von Frauen verhindert werden. Änderung in § 1578b BGB Dazu wurde § 1578b BGB ergänzt. Künftig soll insbesondere die lange Ehedauer wieder ein stärkeres Kriterium bei der Billigkeitsabwägung sein. Nachteile gem. § 1568b Abs.1 Satz 3 BGB können sich vor allem auch aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben. In der Praxis wird die Gesetzesänderung große Bedeutung nicht nur für anhängige Verfahren, sondern auch für erledigte Verfahren haben. Eine Gesetzesänderung ist ein Abänderungsgrund i. S. der §§ 238 und 239 FamFG. Geschiedene Frauen, die wegen der Familienarbeit - also Haushalt oder Kinderbetreuung - ihre eigene Berufstätigkeit zurückgestellt oder nicht weiterentwickelt haben, können nun wieder damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren. Doch auch die reine Ehedauer soll eine vertrauensschützende Rolle spielen. Nachbesserung der Reform Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts vor fünf Jahren war die "nacheheliche Solidarität" auf ein Minimum beschränkt worden. Seit der Reform sind Ehepartner nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Für die Lebensplanung der klassischen Ehefrauen kam diese recht überstürzte Neuorientierung im Familienrecht aber ebenso unvorhersehbar wie radikal zum Tragen. Nach jahrzehntelanger Arbeitsteilung in Sachen Familienarbeit und Erwerbstätigkeit standen sie nun vor dem Nichts und einem Minijob. Noch eine Anmerkung: gerade diese Generation Männer darf ruhig bluten, denn die wollten ja schliesslich ihr Heimchen am Herd haben....

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 20:53



Antwort auf diesen Beitrag

das ich da etwas von gehört hatte, war mir aber nicht so sicher, das ist nicht so mein Thema.

Mitglied inaktiv - 22.05.2013, 13:36



Antwort auf Beitrag von sojamama

So schlecht sieht es für die Gute gar nicht aus: Eine Rechtsänderung im BGB (seit 1.3.2013 in Kraft) reagiert auf anhaltende Kritik an der Situation von Ex-Ehefrauen aus Ehen nach klassischem Rollenmodell. Im Unterhaltsrecht soll bei einer Scheidung die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt und so ein zuvor nicht absehbarer sozialer Abstieg vor allem von Frauen verhindert werden. Änderung in § 1578b BGB Dazu wurde § 1578b BGB ergänzt. Künftig soll insbesondere die lange Ehedauer wieder ein stärkeres Kriterium bei der Billigkeitsabwägung sein. Nachteile gem. § 1568b Abs.1 Satz 3 BGB können sich vor allem auch aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben. In der Praxis wird die Gesetzesänderung große Bedeutung nicht nur für anhängige Verfahren, sondern auch für erledigte Verfahren haben. Eine Gesetzesänderung ist ein Abänderungsgrund i. S. der §§ 238 und 239 FamFG. Geschiedene Frauen, die wegen der Familienarbeit - also Haushalt oder Kinderbetreuung - ihre eigene Berufstätigkeit zurückgestellt oder nicht weiterentwickelt haben, können nun wieder damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren. Doch auch die reine Ehedauer soll eine vertrauensschützende Rolle spielen. Nachbesserung der Reform Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts vor fünf Jahren war die "nacheheliche Solidarität" auf ein Minimum beschränkt worden. Seit der Reform sind Ehepartner nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Für die Lebensplanung der klassischen Ehefrauen kam diese recht überstürzte Neuorientierung im Familienrecht aber ebenso unvorhersehbar wie radikal zum Tragen. Nach jahrzehntelanger Arbeitsteilung in Sachen Familienarbeit und Erwerbstätigkeit standen sie nun vor dem Nichts und einem Minijob. Noch eine Anmerkung: gerade diese Generation Männer darf ruhig bluten, denn die wollten ja schliesslich ihr Heimchen am Herd haben.... Und krass: da es keine eindeutige Definition einer "Altehe" gibt bekommt sogar meine Nachbarin (keine Kinder, hat trotzdem immer nur TZ gearbeitet da sie 2 Pferde zu versorgen hatte....) nach 12 Ehejahren nachehelichen Unterhalt für mindestens 3 Jahre damit sie ihren bisherigen Lebensstandard halten kann...geil was ?

Mitglied inaktiv - 21.05.2013, 20:57



Antwort auf Beitrag von sojamama

wer so lange verheiratet war hat trotz der neuen Gesetzesreglung die Möglichkeit nachehelichen Unterhalt zu bekommen. Und durch den Versorgungsausgleich ist es auch keine Katastophe wenn sie in Rente geht. Und bei Damen diesen Alters war es durchaus noch üblich, dass sie in der Ehe nicht gearbeitet hat. Hier ein modernes Frauenbild zu verlangen finde ich unpassend. Sprich: diese Frau hat nichts Falsches getan und sich auch nicht unüberlegt dem Mann "ausgeliefert". Dass Frau heutzutage schon schauen sollte, dass sie sich notfals selbst ernähren kann ist eine andere Geschichte. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 22.05.2013, 10:02



Antwort auf diesen Beitrag

Ähm, wenn die Frau jetzt knapp 60 ist, ist sie gerade mal etwa 20 Jahre älter als ich und ein gutes Stück jünger als z.B. meine Mutter. Und - ja, auch in der Generation meiner Mutter war es auch bei uns in Westdeutschland durchaus üblich, wenn Frauen in der Ehe gearbeitet haben, zumindest Teilzeit - und zwar erst recht, wenn keine Kinder da waren. Nochmal ein Stück älter, bei Frauen, die in den 50er, 60er Jahren als junge Frauen geheiratet haben und da noch ein "klassisches Rollenverhältnis" gelebt haben, war das sicherlich noch anders, aber mit knapp 60 ist die Frau im Ausgangsposting jetzt nicht sooo furchtbar alt... Die alte Fassung des § 1356 Abs. 1 BGB mit seinem "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung, sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“ und die notwendige Zustimmung des Ehemannes zur Erwerbstätigkeit der Frau ist aus gutem Grund seit 1977 Geschichte! (Ansonsten bin ich auch der Meinung, das angesichts der Ehedauer und der Verhältnisse während der Ehe hier nachehelicher Unterhalt fällig wird, wenn der Ehemann solvent ist, ja...)

von Leena am 22.05.2013, 20:25