Hallo, Was sind eigentlich die Vorteile, wenn ich in Elternzeit bleibe und 18 Stunden Teilzeit arbeite? Überlege gerade, ob ich meine Elternzeit verlängere oder nicht. In beiden Fällen würde ich weiterhin 18 Std. arbeiten.
LG Hanaa
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 21:02
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Ich glaub, für Dich ist da überhaupt kein Unterschied. Zumindest nicht, was dass Finanzielle angeht. Ggf. kann es für die spätere Höhe Deiner Pension eine Rolle spielen (NRW: Landesbeamte bekommen für EZU nur Pauschalen bei Berechnung der Pension anerkannt).
Ansonsten ist es für die Schulaufsicht unter Umständen von Vorteil, wenn Du Teilzeit in EZU nimmst. Wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast, kann für die Differenzstunden (also "alte" Vollzeit abzüglich der Teilzeit, die Du arbeitest) eine Vertretung eingestellt werden, um ggf. Ausfälle zu stopfen.
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 21:18
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:)
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 19:55
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LG
sudorita
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 07:03
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Hallo!
Für die meisten ist Teilzeit in Elternzeit besser, weil man dann mehr Rechte (Kündigungsschutz etc.) hat. Wenn es bei Dir immer gleich viele Stunden sind, dann würde ich das immer in Elternzeit machen.
Viele Grüße,
Sabine
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:54
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zählt z. B. für die Pension wie Vollzeit gearbeitet...
LG
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 18:04
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Echt?! Wenn ich z.b. 3 Jahre lang nur eine Viertelstelle habe, zählt das für die Pension wie Vollzeit
gilt das für jedes Bundesland???
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 18:12
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Hallo
das habe cih mich auch immer gefragt, und die Antwort mit den Rechten ist schon richtig: du kannst in Elternzeit im Prinzip jederzeit wieder nen Rückzieher machen, wenn mit der Kinderbetreuung etc was cniht klappt! Und du kannst dann eben auch unterhältig gehen, was du ohne Elternzeit nciht kannst.
Das kann also durchaus von Vorteil sein! Also wenn du keine Elternzeit aufheben wilslt, dann mach ruhig teilzeit in Elternzeit!
LG HEnni
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 18:54