Hallo Ihr!
Ich hab eine Frage...
Bin nun in der 14. SSW und berufstätig.
Wohlmöglich muss mein Arbeitgeber in den nächsten Wochen Kurzarbeit anmelden, bedingt durch die derzeitige "Virus Krise".
Da mein Elterngeld aus den letzten 12 Monaten berechnet wird,habe ich Angst, dass quasi mein Elterngeld aus dem Kurzarbeitsgeld berechnet wird. Das wäre ja ein gutes Stück weniger...
Wenn ich mich nun vor der Kurzarbeit berufsunfähig schreiben lassen würde, muss mein Arbeitgeber mich ja voll weiter bezahlen, aber was ist wenn die Kurzarbeit kommt, habe ich dann immernoch Anspruch auf den vollen Gehalt?
Vielleicht hat jemand Erfahfung und oder ein ähnliches Problem
Danke für Eure Unterstützung
von
Schnina705
am 02.04.2020, 16:18
Das BV bringt dir nichts. Dann bist du von Kurzarbeit nicht ausgenommen, es sei denn, das ist betrieblich geregelt.
Der Gesetzgeber arbeitet gerade an einer Lösung damit kurzarbeit nicht das Elterngeld beeinflusst.
von
Lotusblume84
am 02.04.2020, 20:56
zumal du das bv ja gar nicht entscheiden kannst :-) das ist für leute, die aus verschiedenen gründen nicht arbeiten dürfen aber könnten. aber ein wahlrecht hast du da zum glück nicht. das wäre ja noch schöner :-)
das ist alles in planung und wird geregelt. momentan erhälst du immer das, was die andren bekommen. im bv übrigens auch. eben kurzarbeitergeld :-) wie die berechnung ist, ist in arbeit
von
mellomania
am 05.04.2020, 07:17
Ich habe glpck5im Unglück gehabt. Bin sofort vom Betrieb ins BV gekommen und bekomme normal Gehalt.
von
Carinchen1105
am 23.04.2020, 21:17