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Kürzung Gehalt nach Elternzeit?

Thema: Kürzung Gehalt nach Elternzeit?

Hallo, ich werde ab Jan 07 wieder arbeiten. 3 Tage die Woche (vorher Vollzeit). Vorher war ich Beraterin bei einer SPK, jetzt soll ich wohl in den Servicebereich wechseln, da eine beratende Tätigkeit in der Stundenzahl nicht möglich wäre, verstehe ich zwar nicht, aber das lasse ich mal so dahingestellt. Auf jeden Fall soll ich dann weniger Geld verdienen, sie wollen mich zwei Gehaltsstufen zurückstufen!!! Dürfen die das? Was kann ich machen? Ach ja, und der Arbeitsplatz liegt auch 25 km weiter weg als jetzt. Muß man wirklich alles mit sich machen lassen? Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen oder kennt sich rechtlich aus??? Vielen Dank für die Hilfe. Liebe Grüße, Sandra

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 16:59



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Hallo Sandra, Dein Arbeitgeber darf Dich in eine andere Position stecken, wenn in Deinem früheren Bereich keine freien Kapazitäten sind. Dein Grundgehalt darf er Dir jedoch nicht kürzen. Du bekommst den Tarif, den Du vorher auch hattest, ggf. entsprechend auf eine andere Wochenstundenzahl heruntergebrochen. Selbst wenn Du vorher ein Super-Managergehalt bekommen hast und jetzt in der Poststelle arbeitest (ohne das abwerten zu wollen), die Gehaltsstufe muss die gleiche bleiben! Die hast Du Dir schließlich auch erarbeitet! Bleib bloß dran und lass Dich nicht unterbuttern. Gruß NIca

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 17:53



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Hallo Sandra, habt Ihr einen Betriebsrat? Dann erkundige Dich doch am besten dort. Bei mir war es ähnlich. Ich hätte auch, wenn ich meine Arbeit nicht mehr hätte machen können, eine andere Stelle mit weniger Geld bekommen. Mir wurde es so erklärt, dass ich ja die Stelle wegen Teilzeit nicht mehr machen kann und es somit nicht die Schuld des AG ist. Hatte aber dann doch noch Glück und bekam wegen eines neuen Auftrages eine gleichwertige Stelle mit anteiligem Gehalt. Warum ist die Arbeitsstelle jetzt 25km weiter weg? HAben Deine Kollegen bei dem Umzug etwas bekommen (mehr Gehalt oder Fahrtkostenzuschuss)? Wenn ja, dann steht das Dir auch zu! LG & alles Gute für den Widereinstieg, Sandra

Mitglied inaktiv - 20.09.2006, 07:10



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Achtung, grundsätzlich steht dir nur wieder eine Vollzeitstelle zu - die Teilzeitstelle ist schon ein entgegenkommen deiner SPK - soweit ich informiert bin. Und wenn eine ehemalige Filialleiterin (Vollzeit) jetzt als "normale" Beraterin Teilzeit arbeitet, bekommt Sie natürlich auch ein anderes Gehalt. Oder ? Lena

Mitglied inaktiv - 20.09.2006, 09:19



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Also, zu klären wäre erstens ob du bereits eine vertragliche (schhriftliche) Zusicherung über die Teilzeittätigleit hast oder nicht. Ist das der Fall, so gelten alle Kriterien deines ursprüngl. Arbeitsvertrages - also auch die Höhe des Gehaltes (Eingruppierung plus individuelle Zulagen) - weiterhin, lediglich die Arbeitszeit ändert sich. Dein AG darf dir das Gehalt auch dann nicht kürzen, wenn due eine weniger qualifizierte Arbeitr verrichtest. Hast du noch nichts schriftliches über die Teilzeit, so ist es wichtig, dass du einen Antrag auf Teilzeit stellst. Dazu hat jeder AN das Recht. Der AG darf diesen Antrag nur ablehnen, wenn es NACHWEISLICH (Beweispflicht liegt beim AG!) betriebsbedingt unmöglich ist, deine bisherige Tätigkeit in Teilzeit auszuüben. Das heisst es dürfte in keiner Filiale der Umgebung irgendwo eine Beraterin in Teilzeit arbeiten. Denn das wäre ja der Beweis, dass es doch möglich ist. Da davon auszugehen ist, dass dein AG diesen Nachweis nicht erbringen kann, MUSS er dir eine deiner alten Position gleichwertige und gelichbezahlte Teilzeittätigkeit ermöglichen. Was hier versucht wird, ist dirume eine Änderungskündigung zu umgehen, einen neuen Arbeistvertrag "anzudrehen". Vorsicht! Nicht darauf einlassen! Dein AG weiss vermutlich, dass er eine Änderungskündigung niemals durchbekommt und versucht so "im gegenseitigen Einvernhemen" einen neunen Vertrag zu schließen. Nichts unterechreiben! Hol dir anwaltlichen Rat und gehe zum Personalrat.

Mitglied inaktiv - 21.09.2006, 18:50