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Kündigungs- und Arbeitsamtsfrage

Thema: Kündigungs- und Arbeitsamtsfrage

Guten Morgen, ich werde voraussichtlich meinen Job kündigen, da es mit meinem Chef nicht mehr funktioniert und er mehr von mir verlangt (45 Stunden-Woche) dass ich nicht kann und auch nicht will. Meine Frage: Ich habe einen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Das heißt doch, dass ich zum 31.12.2011 kündigen kann, oder? Meine weitere Frage: Ich werde mich nun aktiv bewerben. Sollte ich nichts finden, kann ich mich doch trotzdem arbeitslos melden, oder bin ich erst gesperrt? Ich würde mich halt ab 01.01.2012 nach der ausgesprochenen Kündigung sofort arbeitslos melden. Lieben Dank für Eure Info. Gruß Natalie

von mum28 am 10.07.2011, 10:29



Antwort auf Beitrag von mum28

Letzendlich wird dir die Frage nach einer Sperre nur das zuständige Arbeitsamt beantworten können. Da du selbst kündigst, würdest du eine Sperre von 3 Monaten bekommen, wenn das Arbeitsamt deine Gründe für eine Kündigung allerdings anerkennt, kann es sein, dass diese verkürzt oder ganz fallen gelassen wird. Es reicht NICHT, wenn du dich am 01.01. arbeitslos meldest, du musst dich direkt nach Abgabe deiner Kündigung als "von Arbeitslosigkeit bedroht" melden, sonst wirst du auf jeden Fall eine Sperre bekommen. Alles in allem würde ich schon vor der Kündigung einen Beratungstermin mit dem Arbeitsamt machen, die können dir genau sagen, wie du vorgehen musst. LG Nini

Mitglied inaktiv - 10.07.2011, 11:06



Antwort auf Beitrag von mum28

Hallo, hm.. für die 45 Stundenwoche muss er dir aber doch eine Änderungskündigung ausschreiben, das kann er doch nicht einfach so "durchboxen" Also ich würde in diesem Fall nicht kündigen... sondern wenn dann mich kündigen lassen - und mich informieren, wie man es noch machen könnte... Jedenfalls unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag ... Grüße Britta

von Itta am 10.07.2011, 11:50



Antwort auf Beitrag von mum28

Hallo, ich würde auh versuchen, mich kündigen zu lassen. Und für den anderen Fall so schnell wie möglich beim Arbeitsamt melden, am besten schon bevor du kündigst anfragen. Kenne jemanden, der sich erst am Tag der eintretenden Arbeitslosigkeit dort gemeldet hat - und nicht schon am Tag der Kündigung - und deswegen eine saftige Strafe zahlen musste. Für einen Arbeitslosen saftig. Die hat er zwar zurückgeklagt, aber erst Jahre später wieder bekommen. Aber das geht ja fast am Thema vorbei... Viele Grüße

von rabukki am 10.07.2011, 15:09