Da dies mein erstes "normales" Arbeitsverhältnis ist, muss ich euch fragen: Ich habe zum 01.04.2010 meine Stelle angetreten und kündige diese nun zum 31.12.2010. Kalenderjährlicher Erholungsurlaub beträgt 28 Tage, die Probezeit betrug 6 Monate. Nach meiner Rechnung stehen mir 9/12 des Urlaubes zu, also insgesamt 21 Tage. 10 Tage habe ich bereits genommen, verbleiben also 11 Tage. Oder ist die Rechnung falsch? Muss morgen meine Kündigung einreichen und wollte des Resturlaub noch geltend machen. Danke und LG
von Gucci75 am 29.11.2010, 21:04