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Kündigung/Aufhebungsvertrag

Thema: Kündigung/Aufhebungsvertrag

Folgendes Problem: Zum 01.04. fange ich einen 450-€-Job an von welchem mein Chef auch weiß. Ich arbeite bisher 60% im Büro. Nun läuft es in meiner Teilzeitstelle nicht mehr so wie gewünscht und mein Chef hat mir bereits angedeutet, dass er mich zum 31.03. kündigen wird. Ich habe aber 3 Monate Kündigungsfrist, würde also erst zum 30.06. dort rauskommen. Momentan bin ich krankgeschrieben da ich aus diversen Gründen dort nicht mehr arbeiten kann. Soll ich selber kündigen, mich kündigen lassen oder kann ich auch um einen Aufhebungsvertrag bitten? Kann ich mit diesem Aufhebungsvertrag früher raus? Was habe ich hier für Fristen zu beachten? Vielen Dank für eure Hilfe.

von Sarottiqueens am 20.03.2014, 21:04



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Hallo, die erste Frage ist: Wieviele Angestellte hat Dein TZ-Chef? Und dann: Brauchst Du das Geld? Hast Du etwas anderes in Aussicht, oder reicht Dir der 450 EUR-Job? Einen Aufhebungsvertrag muss man sich sehr gut bezahlen lassen, aber irgendwie hört es sich bei Dir nicht so an als ob das was bringen würde. Selbst kündigen: wozu? Wäre höchstens für's Zeugnis besser, oder eben der Aufhebungsvertrag. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 20.03.2014, 22:32



Antwort auf Beitrag von desireekk

Mein Chef hat 8 Angestellte mit mir. Dadurch dass ich den 450-€-Job schon habe, brauche ich das Geld nicht. Mir geht es rein darum, dass ich da möglichst schnell rauskomme und nicht bis 30.06.2014 dort beschäftigt bin. Deshalb auch die Frage wegen selber kündigen bzw. Aufhebungsvertrag weil sich das im Zeugnis besser macht. LG

von Sarottiqueens am 21.03.2014, 13:16



Antwort auf Beitrag von Sarottiqueens

Kündigen lassen, dann bekommst Arbeitslosengeld. Wenn dir der Minijob reicht und du keine staatliche Unterstützung brauchst, dann Aufhebungsvertrag. Aufhebungsvertrag und selber kündigen ergibt eine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt / ARGE.

von Badefrosch am 21.03.2014, 07:58



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Mir recht der Minijob und staatliche Unterstützung brauche ich auch nicht. Ich weiß nur nicht was ich für Fristen beim Aufhebungsvertrag beachten muss. Kann dieser mit einem beliebigen Datum versehen werden oder gibt es dort auch Fristen? LG

von Sarottiqueens am 21.03.2014, 13:17



Antwort auf Beitrag von Sarottiqueens

Ich würde in dem Fall den 31.03. nehmen, sieht im Zeugnis schöner aus. Und im Zeugnis steht meist unten "im gegenseitigen Einvernehmen" Du könntest natürlich versuchen zu verhandeln (schriftlich): Wenn du jetzt gekündigt wirst, ist Ende 30.06. Wenn der Chef dir aber z.B. ins Zeugnis reinschreibt: "verläßt uns aug eigenen Wunsch", bist du bereit einen Aufhebungsvertrag zum 31.03. zu unterschreiben, Folge: beide glücklich.

von Badefrosch am 21.03.2014, 13:37



Antwort auf Beitrag von Sarottiqueens

Hallo, für einen Aufhebungsvertrag gibt es keine Fristen, da einigt man sich auf ein Datum und fertig. So war es zumindest bei mir. Der alte AG hat Insolvenz angemeldet, es war recht schnell klar, das auf jeden Fall Leute gehen müssen, auch bei neuem Inhaber. Daher bekam JEDER der wollte, sofort einen Aufhebungsvertrag. Ich habe innerhalb von 14 Tagen einen neuen Job gefunden und konnte zum nächsten ersten bereits gehen. Im Zeugnis stand dann, das ich auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlasse. Meine Cousine allerdings bekam keinen (arbeitet in der Pflege, wollte wechseln, bekam nirgends einen Job, weil sie zulange Kündigungsfrist hatte und keinen Aufhebungsvertrag bekam. Sie hat dann irgendwann so gekündigt und da in der Pflege Fachkräftemangel herrscht, war sie trotzdem nicht arbeitslos. Einem Aufhebungsvertrag muss der AG NICHT zustimmen! LG

von fabiansmama am 21.03.2014, 14:52