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Krankmeldung

Thema: Krankmeldung

Ich wurde nun gekündigt während Krankmeldung,mit dem Grund: Krankmeldung wurde nicht fristgerecht eingereicht. Was nicht stimmt(habe den Beleg)und er hats sogar zugegegebn u meinte das wäre ein formeller Standartsatz. Hab ich ne Chance für die letzten 2 Wochen Geld zu kriegen? Hat mir fristlos gekündigt Bin in Probezeit

von wesch am 20.03.2012, 13:48



Antwort auf Beitrag von wesch

Wenn dus wirklich beweisen kannst und mit einem anwalt bestimmt aber lohnt es sich wirklich wie viel geld steht dir zu und was kostet der anwalt wie viel bleibt dann noch uebrig.....ich wuerds lassen....

von samirasmama am 20.03.2012, 14:22



Antwort auf Beitrag von wesch

Du kannst vor dem Arbeitsgericht widersprechen, dafür brauchst Du in erster Instanz noch keinen Anwalt. Ist die Frage, ob Du Dir das antun willst. Aber die fristlose Kündigung ist sicherlihc nicht in Ordnung, ich hielte sie auch dann nicht für haltbar, wenn Du tatsächlich die Frist knapp überschritten hättest.

von Tinai am 20.03.2012, 15:42



Antwort auf Beitrag von wesch

Hm, das wäre dann ja eine Verhaltensbedingte Kündigung. Hat es dieses Verhalten schon einmal gegeben? Wenn ja, wurde diese abgemahnt? Kannst Du beweisen, das Dein Chef den Satz nur vorschiebt?

von nane973 am 20.03.2012, 16:18



Antwort auf Beitrag von nane973

Hatte noch keine Abmahnung etc mir würden noch 200€ zustehen. Und habe Rechtschutz ohne Selbstbehalt :) Also auch in der Probezeit bin ich in dem Fall im Recht??

von wesch am 20.03.2012, 19:14



Antwort auf Beitrag von wesch

Ich würde sagen, das Deine Chancen nicht schlecht stehen. Eine Verhaltensbedingte Kündigung hätte eine vorherige Abmahnung erfordert. Das scheint ja nicht der Fall zu sein. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du Dich am besten anwaltlich beraten lassen :-) Aufwand-Nutzen kann er sicherlich genauer abschätzen ;-) Leichter hätte sich dein Chef getan, wenn er ohne Grund einfach nur innerhalb der Probezeit gekündigt hätte...

von nane973 am 20.03.2012, 19:22



Antwort auf Beitrag von nane973

hab heut mit RA gesprochen,er meinte das gleiche wie Nana :)

von wesch am 21.03.2012, 10:12



Antwort auf Beitrag von wesch

Und was machst Du bzw. der RA :-) nun? Geld einfordern?

von nane973 am 21.03.2012, 11:44



Antwort auf Beitrag von wesch

Der kundigungsschutz wegen Schwangerschaft gilt auch in der Probezeit. du kannst überhaupt nicht gekündigt werden.

von lilly1211 am 20.03.2012, 22:22



Antwort auf Beitrag von wesch

Guten Morgen, bei dir ist es ja ein bisschen wirr was ich immer so lese... Aber bist du nicht schwanger? Da darf er dich nicht kündigen... Weiß der AG von deiner Schwangerschaft ??

von Itta am 21.03.2012, 08:04



Antwort auf Beitrag von Itta

ne bin nicht mehr schwanger.

von wesch am 21.03.2012, 10:11



Antwort auf Beitrag von wesch

Les ich hier was falsch oder warum sind die Antworten hier so unterschiedlich. In der Probezeit und wenn nicht schwanger, kann Dir doch jederzeit mit einer Kuendigungsfrist von zwei Wochen gekuendigt werden. Dein Gehalt bis zum Kuendigungstermin steht Dir zu, ob Du nun krank warst oder gesund ist egal. Fuer mich ist die Sache eindeutig. Gruss Katrin

von seestern1978 am 21.03.2012, 12:51



Antwort auf Beitrag von seestern1978

...es bedarf auch keinem besonderen Grund der Kuendigung, also haette der Arbeitgeber sich das mit der Abgabefrist auch noch ganz sparen koennen und Dir einfach so kuendigen koennen.... Gruss Katrin

von seestern1978 am 21.03.2012, 12:53



Antwort auf Beitrag von seestern1978

Arbeitgeber wollte sich die zwei Wochen Kündigungsfrist sparen und hat daher versucht "verhaltensbedingt" fristlos zu kündigen. Außerdem war sie anscheinend bis vor kurzem schwanger (was einige hier aus einem anderen Unterforum wussten) und haben daher den Kündigungsschutz für Schwangere angesprochen. Dies ist aber inzwischen nicht mehr der Fall. Hätte der AG einfach mit zwei Wochen Kündigungsfrist gekündigt, hätte wesch die Frage nicht gestellt :-)

von nane973 am 21.03.2012, 13:03



Antwort auf Beitrag von nane973

Ah ok, jetzt verstehe ich es besser....dankeschoen! Gruss Katrin

von seestern1978 am 21.03.2012, 13:20



Antwort auf Beitrag von seestern1978

Danke nane.

von wesch am 21.03.2012, 19:39