Hallo zusammen :-)
Sooo.... meine Frage ist gerade garnicht akut, aber ich leide im Moment auf Matschfuß und damit verbundener Nutzlosigkeit an ziemlicher Langeweile und habe Zeit mir im Kopf verschiedene Zukunftspläne zurechtzubasteln und nun hab ich eine grundsätzliche Frage.
Kann ich, wenn ich zum Beispiel zwei Jahre Elternzeit beantrage, mich im zweiten Jahr selbstständig machen und trotzdem den anderen Job behalten? Ich bin zur Zeit noch garnicht schwanger, aber werde es hoffentlich bald. Ich arbeite zur Zeit als Angestellte im Büro im Schichtdienst, mein Arbeitgeber ist grundsätzlich sehr locker und entspannt, was nebentätigkeiten angeht. Nun hatte ich immer den Plan, wenn Kinder da sind (und dann so ungefähr 1 sind/bzw ist... erstmal ja eins :-D), als Tagesmutter zu arbeiten. Ich habe zwar keine Erfahrungen in dem Bereich, aber ich bin im Freundeskreis schon eine beliebte Kinder- Abgabe Stelle wenn mal was ist, von daher denke ich, dass mir das Spaß machen wird und von zu Hause aus könnte ich auch arbeiten... ich denke das ist das richtige für mich.
So, meine Frage, kann ich in der Elterzeit eine selbstständigkeit wagen, ohne die Festanstellung zu verlieren, damit ich, falls die Selbstständigkeit schief geht, dahin zurückkehren kann oder geht nur hopp oder topp? entweder oder??? Weiß das jemand?
Vielen Dank und habt noch einen schönen Abend
von
96AlteLiebe
am 14.07.2011, 20:05
Klar, aber du musst dir vom AG trotzdem eine selbständige Nebentätigkeit genehmigen lassen - am besten schon vor dem MuSchu, dann bleibt die Genehmigung automatisch auch während der Elternzeit weiter bestehen (manch Chefs werden plötzlich komisch, sobald sie von einer Schwangerschaft erfahren, daher am besten schon jetzt genehmigen lassen - du musst es ja noch nicht machen).
Gru, Speedy
von
speedy
am 14.07.2011, 20:14
Cool, danke für die schnelle Antwort :-)
Hab ich dann eine begrenzte Sundenzahl in der Selbstständigkeit?
von
96AlteLiebe
am 14.07.2011, 20:19
Nein, eine formale Begrenzung gibt es nicht, meist heißt es in der Genehmigung des Ag "solange betriebliche Interessen und die persönliche Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt werden"
Gruß, Speedy
von
speedy
am 14.07.2011, 21:50
Du mußt Dir die Nebentätigkeit genehmigen lassen, allerdings darf Dir der AG die Nebentätigkeit nur aus betrieblichen Gründen verwehren. In der Elternzeit beeinträchtigt sie ja nicht Deine Arbeitskraft, wichtig ist nur, daß Du damit keine Konkurrenz bist, Kundendaten verwendest etc.
Die Stundenzahl ist begrenzt, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist. Um beitragsfrei versichert zu bleiben darfst Du nur begrenzt arbeiten, dazu am besten die KK anrufen.
Ansonsten kannst Du machen, was Du willst.
von
Caipiranha
am 14.07.2011, 21:57
Oh cool.... vielen lieben Dank ihr zwei :-) dann ist das ja rechtlich schonmal wesentlich einfacher als gedacht :-)
von
96AlteLiebe
am 14.07.2011, 22:25