War im Feb. mit meinem Sohn eine Wo. im Kh. Hab dann vom Arzt eine Krankmeldung für meinen Sohn bekommen und diese beim AG eingereicht. Auf der aktuellen Gehaltsabrechnung wurde mir nun ein Patzen Geld abgezogen (arbeite 4 Tage die Woche à 6 Std.). Auf Nachfrage sagt die Steuerkanzlei meines AG das wäre für den Ausfall als ich im KH war mit dem Kleinen und das ich das Geld von meiner Vers. wieder bekomme.
Ich bin gesetzlich versichert, mein Sohn privat. Meine Vers. sagt das müssen sie nicht zahlen, ich soll mich an die Ver. meines Sohnes wenden. Die wiederum sagen, die 1. fünf Tage zahlt generell der AG und darf mir gar nicht abgezogen werden...
Weiß da jemand wie das läuft? Finde es etwas seltsam, das ich mit Krankmeldung mein Geld abgezogen bekomme, weiß aber nicht ob das so stimmt...
Wäre super wenn mir da jemand was zu sagen kann.
von
Babsera
am 14.05.2013, 13:24
hallo,nein der ag zahlt diese tage nicht,man reicht diese au fürs kinderkrankenpflegegeld bei der eigen kk ein und die zahlen dann ca. in höhe des eigenen krankengeldes was man bekommen würde wenn man länger als 6 woche krank ist.
anders ist daswenn das kind in der pkv ist, dann zahlt die kk der mutter das nicht. ihr hättet in der pkv diesen punkt mitversichern müssen, dies wird nicht automatisch gemacht!
du wirst das geld leider nicht bekommen!
wir haben oft diesen fall in der praxis!
von
CKEL0410
am 14.05.2013, 13:41
Hi,
prinzipiell ist das richtig so, die PKV kennt kein Krankengeld für die Pflege kranker Kinder, das ist eine Zusatzleistung.
Was du aber unbedingt prüfen solltest, ist die Rechtmäßigkeit des Gehaltsabzugs. Die Lohnfortzahlung für den Fall eines erkrankten Kindes muss ausdrücklich im Vertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder begrenzt sein, damit der AG dich "nur" unbezahlt freistellen muss und damit den Lohn kürzen darf.
Lies mal hier die Arbeitgeberinfo der TK: http://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankengeld-erkrankung-kind/343712
Erst wenn der AG keine weitere Pflicht zur Lohnfortzahlung hat, dann übernimmt eine gesetzl. KV des Kindes den Lohnausfall, oder eine private eben nicht. In 90% der Fälle ist die Lohnfortzahlung aber nicht wirksam ausgeschlossen, so dass der AG dir weiter das volle Gehalt zahlen MUSS.
Gruß, speedy
von
speedy
am 14.05.2013, 14:05
ich habe auch dieses Problem. Meine Kinder sind privat versichert und die zahlt diesen Lohnausfall nicht. Ich bekommen von meinem AG 4 Tage bezahlt (öffentl. Dienst). Was darüber hinaus geht, habe ich Pech gehabt. Ich versuch inzwischen die Krankheitstage weitestgehend über Überstunden zu regeln. Zum Glück habe ich nur die Kleine, meine zwei Großen (10,14) kann ich auch allein zu Hause lassen, wenn sie krank sind.
Da sag noch mal jemand, als privat Versicherte hat man nur Vorteile. Ich habe bisher nur Nachteile erkannt, aber so ist es halt...
von
Marie&Sarah
am 14.05.2013, 15:57
Wie immer, Speedy hat recht"!
von
Tinai
am 14.05.2013, 16:19
Ist bei mir auch so, kindkrank geht zu lasten meiner Überstunden.
von
lilly1211
am 14.05.2013, 20:23