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Kind-Krank-Tage

Thema: Kind-Krank-Tage

Hallo ihr Lieben, heute schreib ich nach längerer zeit mal wieder hier, weil ich weiß, dass viele von euch, gerade was die rechtlichen Sachen betrifft, sehr viel Ahnung haben. Sorry, wird wahrscheinlich lang, aber muss die Situation erklären. Worum es geht, steht ja schon kurz im Betreff. Hier mal meine Situation. Ich hatte im März ein Kind-Krank Tag, mein Mann einen im Juni. Nun war letzte Woche unsere Tochter krank, wirklich krank, also es ging los mit Schnupfen, dann kam Husten dazu und letztendlich erhöhte Temperatur + totaler Schlappheit. Normalerweise geht sie nach dem Kindergarten noch für 1,5 Stunden mit zu einer Freundin (zahle der Mutter die Betreuungsstunden). Letzte Woche ging es aber einfach nicht. Am Mittwoch bin ich mit ihr zur Ärztin und die hat meine Tochter / uns dann drei Tage Kind-Krank geschrieben. Da meine Betreuungsmama noch ein Kind von 9 Monaten hat und einfach auch, weil meine Tochter wirklich krank war, bin ich mit ihr zu Hause geblieben. Mein Chef fragte noch, ob ich mir die Tage mit meinem Mann aufteilen könnte, aber das ging nicht, weil er wichtige Termine hatte. Tja, und jetzt meine eigentliche Frage: ich sagte zu meinem Chef, dass er mir die drei Tage ja vom Lohn abziehen kann, ich würde dann das Geld über die Krankenkasse beantragen. Aber er meinte das geht nicht, da ich in meinem Arbeitsvertrag ein Recht auf Lohnfortzahlung habe. Dachte das trifft nur zu, wenn 'ICH krank bin, aber er meint, das betrifft auch die Kind-krank Tage. Wenn man das umgehen will, müsste man das vertraglich regeln...das will er gar nicht unbedingt, weil er auch Verständnis hat, dass Kinder krank werden (doof war nur, dass bei uns auch echt viel zu tun war). Hat er denn Recht??? ich dachte immer, man hat diesen gesetzlichen Anspruch von 10 Tagen, und der Arbeitgeber hätte dadurch keinen Nachteil, weil die Krankenkasse einspringt.......versteht mich nicht falsch, ich habe einen super Arbeitgeber, zahlt sogar zusätzich die Betreuungskosten etc., und zum Glück ist meine Tochter gesundheitlich recht abgehärtet, aber irgendwann trifft es doch jeden. dachte bisher, dass meinem AG dadurch kein finanzieller Schaden entsteht und hab jetzt irgendwo ein schlechtes Gewissen,obwohl es z. B. letzte Woche auch einfach nicht anders ging...........LG

von Loni1975 am 17.12.2012, 23:59



Antwort auf Beitrag von Loni1975

also bei mir ist es so, wie du schreibst die Kind-Krank Tage werden von meinem Gehalt abgezogen und ich bekomme das Geld für die zeit stattdessen von meiner krankenkasse auf dem AU-Schein muss mann doch ankreuzen, ob man gegenüber dem AG LFZ hat, da mache ich mein Kreuz immer bei "NEIN"

von lara-sophie06 am 18.12.2012, 07:44



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Hi, das Recht auf Lohnfortzahlung gilt idR nur für eigene Krankheit und es sind dann 6 Wochen pro Krankheitsfall. Der AG kann aber auch dafür eine Umlageversicherung abschließen, so dass es ihn dann zumindest finanziell nicht trifft (haben aber längst nicht alle). Im Fall von Kind-krank hast du das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, d.h. der AG darf dir die Tage vom Lohn abziehen, dieser wird dann zu ca. 70% von der KK des Kindes erstattet. Wegen des damit einhergehenden Verwaltungsaufwands ist es aber bei uns z.B. auch so, dass Kind-krank unter 10 Tagen einfach weiterbezahlt werden und erst darüber hinaus (z.B. bei mehrern Kindern) ein Lohnabzug vorgenommen wird. Wenn das bei euch auch so gehandhabt wird, dann würde ich als Chef auch nicht bei einer Person davon abweichen wollen, alleine schon aus Gleichbehandlungsgründen. Rechtlich wäre das aber möglich. Gruß, Speedy

von speedy am 18.12.2012, 08:59



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Das kommt wirklich auf den Vertrag drauf an. Bei meinem vorherigen AG hatte KEINE Kinderkrank Tage und wenn dann meine Tochter krank war, dann wurde entsprechend weniger Gehalt gezahlt und ich habe Geld in Höhe des Krankengeldes von der KK bekommen. Jetzt arbeite ich im öffentlichen Dienst (TV-L) an einer Uni und da habe ich pro Jahr 4 Tage unter voller Lohnfortzahlung, und danach erst muss ich dann die 10 Tage unbezhalt (also nur mit Geld der KK) in Anspruch nehmen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.12.2012, 08:59



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Der Anspruch auf LFZ kann vertraglich ausgeschlossen werden.Da steht dann: § 616 BGB ist ausgeschlossen. Wenn dieser Passus nicht im Arbeitsvertrag steht, muss der Ag weiter zahlen. Die Dauer ist im Gesetz schwammig formuliert: "für nicht unerhebliche Dauer". Ist aber auf alle Fälle kürzer als der Anspruch nach SGB, nach dem sich die KK richten muss. Mit einem Ausschluss hat man also die 10 Tage, ohne nicht. Wobei die KK das eigentlich nie nachprüft, sich also nie den Vertrag zeigen lässt. Privatversicherte Kinder haben nur den Anspruch nach §616 BGB, wenn der ausgeschlossen ist schaut man in die Röhre. LG Claudia

von Claudia_Felix am 18.12.2012, 12:47



Antwort auf Beitrag von Claudia_Felix

Super, vielen Dank für eure Antworten....wie berechnet denn die Krankenkasse den Verdienstausfall? Also, ich habe ja ein festes Bruttogehalt, muss mein Arbeitgeber dann eine Bescheinigung ausstellen, oder reicht es, wenn ich die Gehaltsabrechnung einreiche? LG

von Loni1975 am 18.12.2012, 13:45



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Hi, das macht der AG, der muss die Rückseite des Formulars ausfüllen und an die KK schicken. Dann bekommt er automatisch einen Fragebogen zu den Gehaltsdaten. Gruß, Speedy

von speedy am 18.12.2012, 14:06



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Wenn die lohnfortzahlung nicht ausgeschlossen ist im Vertrag oder durch Tarifvertrag, dann zahlt der AG. Da hat Dein Chef recht. Mir als "Chef" würde es etwas aufstoßen, wenn die Kinderkranktage zwischen den Partnern nicht aufgeteilt werden können, weil der Mann so wichtige Termine hat. Frauen stellen ihre Arbeit immer hinter der des Mannes an. Du schreibst selbst, bei Euch wäre viel zu tun gewesen. WEnn Dein Mann krank gewesen wäre, hätte er die Termine auch sausen lassen müssen. Das nur als Anregung. Und um Deine Frage zu beantworten: Kinderkranktage sind für den AG weder monetär noch personell neutral. Grüße Tina

von Tinai am 18.12.2012, 17:13



Antwort auf Beitrag von Tinai

Danke für deinen Beitrag.....vielleicht ist es in meinem Ausgangsposting falsch rübergekommen, aber mein Mann und ich versuchen immer, die Kind-Krank-Tage (die ja zum Glück auch nicht so hoch waren) aufzuteilen. Ich nehme meine Arbeit auch sehr wichtig und ich weiß, dass ich in meinem Job gut bin. Ich mache meine Arbeit gerne und ich habe einen wirklich guten Arbeitgeber und das weiß ich zu schätzen. trotzdem ging es letzte Woche nicht anders. Ja, bei uns war auch viel zu tun, aber Tagesgeschäft....mein Mann hatte an beiden Tagen Meetings, an denen externe Berater teilgenommen haben...mein Mann war Initiator der Meetings, also er konnte sich nicht vertreten lassen. Generell bin ich am überlegen, meinen AG zu bitten, diese Ausschlussformel in meinen Vertrag aufzunehmen, damit er, wenn ich mal wegen Krankheit meiner Tochter zu Hause bleiben muss, wenigstens finanziell nicht belastet ist. Damit meine ich aber nicht, dass ich ab sofort alle Kind_krank-tage übernehmen will, sondern wir würden weiterhin versuchen, aufzuteilen. LG

von Loni1975 am 18.12.2012, 21:47



Antwort auf Beitrag von Loni1975

Hi Loni, wie schon von Anderen geschrieben gibt es Vertäge, bei denen der Arbeitgeber auch im Falle von Kind-Krank-Tagen weiter zahlt. Bei mir sind es es 5 Tage die ich bei vollem Lohnausgleich fürs Kind zu Hause bleiben kann. So wie ich das lese hast du alle Möglichkeiten geprüft und eben die einzig machbare gewählt. Daher habe bitte kein schlechtes Gewissen. Dass der Mann mal nicht kann, kommt vor, das würde ich nicht darauf schieben lassen dass er seine Pflicht nicht wahrnimmt. Gruß Apydia

von Apydia am 18.12.2012, 21:54