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kennt sich jemand aus ? hauptjob, elternzeit und teilzeitarbeit + neue elternzei

Thema: kennt sich jemand aus ? hauptjob, elternzeit und teilzeitarbeit + neue elternzei

Hallo zusammen Ich frag für eine freundin von mir. Also sie hat januar 08 ne tochter bekommen und ist seitdem in Elternzeit. (vorher vollzeit) Nun kann sie in der elternzeit woanders ! einen neuen Job anfangen. (halbtags) wohl schon bald. sie möchte allerdings auch schon bald das 2. kind haben. wie ist das denn nun wenn sie schwanger wird bevor die erste elternzeit abgelaufen ist? würde sie, wenn sie nen jahr bei Job B gearbeitet hat danach das elterngeld berechnet ? bleibt sie bei BEIDEN firmen angestellt, wegen der elternzeit ? Hoffe es versteht jemand, was ich meine lg

Mitglied inaktiv - 22.10.2009, 19:46



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hallo, also, wenn sie woanders einen halbtagsjob anfängt (über 400€) muss sie in ihrer alten firma kündigen! wie das elterngeld bei einem 2.kind berechnet wird, kann ich dir leider nicht sagen. meine kids sind schon größer, kenne daher die neue berechnung nicht. lg, sandra

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 09:00



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Sie kann versuchen, den zweiten Job von ihrem alten Arbeitgeber als Nebenbeschäftigung genehmigen zu lassen. Ob er dem mehr oder minder zustimmen muß, hängt von den besonderen Umständen ab. Wenn nicht, muß sie kündigen und kann den neuen Job antreten, damit endet ihre Elternzeit. Wird sie dann schwanger berechnet sich das Elterngeld ganz normal wie sonst auch.

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 09:31



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Hi, sie kann bei ihrer alten Firma erstmal in Elternzeit bleiben. Braucht dann nur eine Genehmigung einer Tätigkeit innerhalb der Elternzeit (

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 13:09



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hmmm, kann gerade nicht mehr als 2 Zeilen posten... bei Interesse bitte eine PN schicken. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 13:15



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ja sie hat bzw. lässt sich das ja genehmigen. aber wie ist das dann bei neuer elternzeit, dann wäre sie ja unkündbar bei 2 stellen? lg

Mitglied inaktiv - 23.10.2009, 16:46



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Hi, bei neuer Elternzeit bliebe die erste Beschäftigung bestehen. Die 2. Beschäftigung müsste als Beschäftigung im Rahmen der Elternzeit (für das 1. Kind) befristet sein und läuft dann dementsprechend mit Fristende automatisch aus. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 26.10.2009, 09:41