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Kann man während Elternzeit Kind betreuen lassen?

Thema: Kann man während Elternzeit Kind betreuen lassen?

Hallo,vielleicht könnt ihr helfen. Meine Freundin ist noch in Elternzeit,hat das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen.Ihr Kleiner ist 15 Monate alt.Sie würde ihn nun gern bei einer Tagesmutter unterbringen (nicht weil sie arbeiten will),im Juli nächstes Jahr da sind ja dann die 2 Jahre Elternzeit vorbei.Sondern weil der Kleiner Kontakt zu Gleichaltrigen braucht und es ihm gut tun würde,nur 1 mal Spielegruppe reicht ihm verständlicherweise nicht. Kann sie obwohl noch in Elternzeit bis Mitte nächstes Jahr,ihr Kind trotzdem betreuen lassen bei Tagesmutter,macht da das Jugendamt mit?

von LinaNoah am 27.09.2013, 13:51



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Hi, Betreuung ist nicht relevant für Elternzeit oder Elterngeld. Sie muss sie allerdings selbst bezahlen. Eine Anerkennung bei der Steuer geht aber nur, wenn beide Elternteile Einkünfte aus Lohn/Gehalt od. selbständiger Tätigkeit haben. Gruß, Speedy

von speedy am 27.09.2013, 14:04



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Ich weiß jetzt nicht was die Betreuung der Kinder mit dem Jugendamt zu tun hat!?Steht sie sowieso mit JA im Kontakt dass die das genehmigen müssen? Ich entscheide als Elternteil ob ich mein Kund betreuen lassen möchte und muss im Jan für nächstes Kiga-Jahr mein Kind in der Einrichtung anmelden.Die Einrichtung entscheidet ob Kind angenommen wird oder nicht.Hier sind Plätze rar,somit ist es so dass Kinder wo die Eltern arbeiten bevorzugt werden (was ja auch richtig ist).so läuft es jedenfals hier.wobei ich mir an ihrer Stelle überlegen würde ob es dann nicht Sinn macht mit ihm mehr als ein mal die Woche ein Spielkreis zu besuchen.kinterturnen,Mutter-Kind-Trefffs usw.Wenn es nur darum geht Kontakt zu anderen Kindern zu haben! Ist ja wesentlich günstiger!

von Shaima am 27.09.2013, 14:52



Antwort auf Beitrag von LinaNoah

Hallo, sie kann natürlich ihr Kind betreuen lassen, aber auf eigene Kosten! Das Jugendamt hier übernimmt nur bei einkommensschwachen Eltern, aber arbeitenden Eltern die Kosten bzw. einen Teil. Und das ist auch richtig so. Warum soll das Amt, und somit der Steuerzahler, dafür aufkommen, wenn Mutter dann zu Hause sitzt. Kostengünstiger, wenn es wirklich nur um Kontakt zu anderen Kindern geht, ist Kinderturnen, Spielkreis etc.

von fabiansmama am 27.09.2013, 15:00



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Achso um die Kosten geht's :-) na das ist doch klar dass die Kosten nicht vom Staat übernommen werden wenn Mutter in Elternzeit ist,nicht arbeitet und das Kind nicht in die Krippe müsste.Wäre auch fies für diejenigen die Arbeiten aber über der Grenze liegen !und anderen die sogar zu Hause sind wird der Platz bezahlt!?ich arbeite auch wieder,meine Kleine kommt im Okt in Krippe.wir zahlen 250 Euro monatlich.ganz ehrlich,wieso sollte der Staat das machen?

von Shaima am 27.09.2013, 15:13



Antwort auf Beitrag von Shaima

Also bei uns in BW ist das so: Natürlich laufen die Kitas übers Jugendamt, entsprechend seinem Gehalt kann man Ermäßigung beantragen. Die bekommt man häufig auch noch, wenn beide Elternteile arbeiten, aber nicht gerade Rechtsanwälte sind. ich arbeite bei der Sparkasse ( 25 Std./Woche), mein Mann ist Elektriker. Wir zahlen z.B nur 70% zumal wir zwei Kinder haben. Wenn die Freundin einkommensschwach ist, zahlt sie entweder gar nichts oder anteilig. Einen Anspruch hat das Kind ab einem Jahr, allerdings werden natürlich berufstätige Eltern bevorzugt. Aber vielleicht hat sie Glück. Ansonsten gibt es Spielgruppen. Ich habe z.B erst wieder angefangen zu arbeiten, als mein Sohn drei war. Seit er ein Jahr war, ging er dreimal die Woche von 9-12h in eine Spielgruppe und wir haben 95€ bezahlt. Für die Region Stuttgart ist es sehr bezahlbar, da wir natürlich anders verdienen als in manch anderem Bundesland. Ich verdiene jetzt bei 25-Std. Woche 2300€ brutto, meine Schwester übt den gleichen Beruf aus und ist durchaus mit mir vergleichbar und verdient es ganztags in Schleswig-Holstein.

von Jule77 am 27.09.2013, 17:33



Antwort auf Beitrag von Jule77

Dann ist das bei uns anders!hier in Niedersachsen läuft es über den Träger.Da melde ich mein Kind an.Wenn ich einen Zuschuss haben möchte läuft es über den Antrag der zwar zum JA geht,der aber von Einrichtungsleiterin ausgegeben und weitergeleitet wird!

von Shaima am 27.09.2013, 17:53



Antwort auf Beitrag von Jule77

Hallo, die Kita hier läuft z.T. auch übers Jugendamt und man zahlt halt Beitrag nach Einkommen, das allerdings an den Träger. Es sind keine rein städtischen Kitas, sondern alle in kirchlicher Trägerschaft. Da interessiert es auch keinen, ob man arbeitet oder nicht. Bei den Anmeldungen geht es nur nach Reihenfolge. Lediglich im Ganztagsbereich werden arbeitende Eltern bevorzugt. Allerdings gibt es hier auch kaum Platzprobleme, weil wir ein kleiner Vorort sind. Bei den Tagesmüttern sieht es anders aus! Das weiß ich zufällig von meiner Schwägerin. Da beteilligt sich das Jugendamt nur an den Kosten, wenn die Eltern beide arbeiten und nicht, weil das Kind Kontakt zu anderen haben soll. Aber ich glaube, das handhabt jedes Bundesland bzw, auch jede Gemeinde/Stadt anders. LG

von fabiansmama am 27.09.2013, 19:43



Antwort auf Beitrag von Jule77

..hier im LK KA schließen die Eltern einen Betreuungsvertrag mit wem auch immer ab und bei einkommensschwachen Familien und Betreuungsbedarf wg. Arbeit etc. kann man dann nachträglich beim Jugendamt einen Zuschuss beantragen. Bei 3000 Brutto-Familieneinkommen muss man dann aber schon 5 Kinder haben, um noch einen winzigen Zuschuss zu bekommen... So unterschiedlich ist das in verschiedenen Gemeinden... Gruß, Speedy

von speedy am 27.09.2013, 21:36



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wurden mittlerweile Tagesmütterkosten und Kitakosten glattgezogen. D.h. den Unterschied zwischen der Kosten einer Tagesmütter und einer Kita werden von der Gemeinde übernommen, wenn den Eltern kein Platz in einer städtischen Kita angeboten werden konnte.

von Fuchsina am 27.09.2013, 21:53



Antwort auf Beitrag von LinaNoah

Hallo, na klar kann sie ihr Kind betreuen lassen. Aber für die Kosten muss sie/müsst ihr? selber aufkommen. Ich bin auch noch in Elternzeit und meine Kleine ist im Kindergarten. Klar geht das. Es wird das Haushaltseinkommen als Grundlage für den monatlichen Betrag an den Kiga genommen. In wie weit da Elterngeld mit einfließt, müsstet ihr mal nachfragen. Ich bekomme keins mehr, daher weiß ich es nicht. Oder lebt ihr nicht zusammen? Bekommt sie sowieso schon Unterstützung vom Staat? Dann weiß ich nicht, ob das geht, ganz ehrlich... Viele Grüße

von Oktaevlein am 27.09.2013, 19:35



Antwort auf Beitrag von LinaNoah

Ja, kann sie. Wenn sie einen Platz findet. Sei Krippe, tagesmutter oder KiTa. ABER!!! sie hat nur Anspruch auf Betreuung zwischen höchstens 20-25 Std die Woche. Und auch erst wenn das Kind mind 1 Jahr alt ist. Sollte Betreuungsgeld beantragt worden sein (falls das Kind nac dem 1.08.2012 geboren de), dann fällt dieses allerdings weg. Das gibt es nur für Kinder wo die Eltern komplett selbst die betreuung übernehmen bzwper nanny/AuPair, privater Tagesmutter regeln. Hier läuft das auch über das JA, also den Antrag. Man zahlt dann enstprechend des Einkommens und der benötigten Stunden die betug an das Amt, das reicht dann an Einrichtung/Tagesmutter weiter. Persönlicher Rat wäre eh, wenn sie am Juli wieder vor hat zu arbeiten (was IMO ein schlechter Zeitpunkt ist das KiT´s ect erst ab August wieder starten, sie soll sich um einen Platz ab februar bemühen. dann kann man auch in Ruhe die Eingewöhnung machen. Für die kann man nämlich durchaus einige Wochen bis zu 3/4 Monate rechnen - je nach Kind. Wir hatten nur 3 Wochen Eingewöhnung (schon verlängert, eigentlich wird nur 2 Wochen geplant), dann 2,5 Wochen täglich Tagesmutter (weil ich arbeiten mußte) und dann war Tagesmutter für 3 Wochen wieder im Urlaub wo der Kleien zur Oma mußte. Von solch einer Konstellation kann ich nur dringend abraten, hätte ich wirklich eine Wahl gehabt, hätte ich das meinem Sohn nie !!! zugemutet. So langsam fängt es auch erst an "runder" zu laufen. Ansonsten fragt beim JA nach, die werden euch gerne Auskunft geben was möglich ist. Bedenkt aber,wirklich gute betreuungsplätze sind rar, sehr schnell weg und Wartezeiten oft sehr lang. Da nutzt auch der rechtsanspruch nichts.

Mitglied inaktiv - 27.09.2013, 21:05



Antwort auf Beitrag von LinaNoah

Machen kann sie das schon...wobei ich - sollte die denn eine Tagesmutter bekommen - schon fast unfair gegenüber den Eltern finde, die beide arbeiten (müssen) und händeringend nach einer Betreuungsmöglichkeit suchen. Das ist für mich wie im Urlaub die Liege am Pool frühmorgens mit dem Handtuch reservieren und bs Mittag schlafen.

Mitglied inaktiv - 27.09.2013, 21:28



Antwort auf Beitrag von LinaNoah

M.E: ist das mit den Kosten nicht so eindeutig, wie hier das alle schreiiben. Das Kind ist bereits über 1 Jahr alt, dass heisst erst einmal sie hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Spannende Frage ist natürlich, ob der Rechtsanspruch durch die Tatsache, dass sie derzeit in Elternzeit und somit nicht berufstätig ist untergeht. M.W.n. gab es eine Entscheidung diesbezüglich zu Ungunsten der Eltern in Stuttgart, allerdings glaube ich nur erstintanzlich. Wenn man davon ausgeht dass der Rechtsanspruch bestehen bleibt, dann muss ihr Kreis ihr eine Betreuungsplatz in einer Kita oder Tagesmutter anbieten. Kita und Tagesmütter gelten insoweit gleichwertig, sprich da kann sie generell nicht dazwischen wählen, wenn nur eines vorhanden ist (sprich mit einer Kitaplatz oder Tagesmutterplatz erfüllt der Kreis den Rechtsanspruch, selbst wenn die Eltern die andere Form der Betreuung wählen). DIese Frage ist bereits entschieden worden. Nehem wir mal an, der Kreis bietet ihr einen Platz bei einer Tagesmutter da kein Kitaplatz zur Verfügung steht: dann KANN es eigentlich nicht sein, dass der Kreis mit einer Tagesmutter den Rechtsanspruch erfüllen kann die aber um die 2-3 fache eines Kitaplatzes kostet. Diese Frage ist übrigens glaube ich noch nicht entscheiden worden. Allerdings ziehen immer mehr Gemeinden (z.B. WIesbaden) die Kosten für Tagesmütter und Kitas gleich, sprich die Gemeinde übernimmt den Unterschied zwischen Tagesmutter und Kita.

von Fuchsina am 27.09.2013, 21:51