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Urlaub

Thema: Urlaub

Hallo, ich war in unserem Sommerurlaub krank. Junior hatte mich angesteckt. Ich war schon in Österreich beim Arzt, der hat auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geschrieben. Habe auf Arbeit angerufen. Dann war ich daheim wiedre mein meiner Ärztin, die mich dann noch für eine weitere volle Woche krank geschrieben hat. Kann man den Urlaub ohne weiteres zurück bekommen, d.h. später nehmen? In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres zu nehmen ist. Als Lehrerin kann ich nur in den Ferien Urlaub nehmen. Es blieben, neben den Herbstferien, nur noch der 22.12. und der 02.01. übrig. Dafür kann ich auch "alten" Urlaub nehmen. Ich bräuchte diese beiden Tage aber eigentlich nicht, da ich garantiert einiges in der Schule aufzuarbeiten habe. Ist die Arbeitsvertragsregelung rechtens oder könnte ich, wie oftmals üblich, die 2 übrigen Tage noch bis zum 31.03.2009 nehmen? Hat jemand von Euch auf diesem Gebiet schon Erfahrungen gesammelt? Danke! Manu

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 14:47



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Hallo du schreibst, dass du Lehrerin bist, aber eine vertrag hast in dem da so was mit Urlaub drinsteht??? Also ich bin nun auch seit 16 Jahren Lehrerin, und es ist leider ganz einfach mein Pech, wenn ich in den Ferien krank bin..ärgerlich, aber dafür gibts dann nciht schulfrei! Oder verstehe ich da deine Situation falsch??? Ihc glaube cih verstehe deine Frage nciht wirklich... LG Henni

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 19:14



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Hallo Henni, ich glaube, da muss ich was erklären. Ich arbeite in einer Schule in freier Trägerschaft, das heißt, dass ich eben in den Schulferien nicht frei, sondern ganz normal wie jeder Angestellte auch, meine Urlaubstage (bei mir sind es 28) habe. Nur dass ich diese ausschließlich (logischerweise) in den Schulferien (neuerdings bei uns "Schülerferien" genannt) nehmen darf. Ansonsten muss ich - auch neuerdings - in den Ferien gemäß meiner vertraglichen Arbeitszeit (20 Stunden) anwesend sein, bisher gab es die Möglichkeit des "Homeoffice" mit telefonischer Erreichbarkeit und entsprechender Verfügbarkeit. Aber das ist nun anscheinend passé. Und eben innerhalb meines vertraglichen Urlaubes von 15 Tagen in den vergangenen Sommerferien bin ich krank geworden und habe mich krank schreiben lassen, weil ich so richtig flach lag. Ich war sogar noch eine weitere Woche nach meinem Urlaub krank geschrieben. Die restlichen beiden Wochen war ich arbeiten. Deshlab auch meine Frage, ob ich den Urlaub ohne weiteres nachholen kann. Das hat nichts mit meinem Beruf zu tun, sondern ist eine generelle Frage gewesen. Manchmal wünschte ich, ich hätte andere Arbeitsbedingungen, zumal ich die Zeit in den Ferien gut für die Unterrichtsvorbereitung gebrauchen könnte. (Ich hatte in den Ferien in der Schule weitestgehend andere Aufgaben, die mit meinem Unterricht nichts zu tun hatten). Da ich die 20 Stunden pro Woche schon in der Schule bin, fällt die Vorbereitung, Korrektur und Nachbereitung des Unterrichts ausschließlich in die Freizeit. Aber so hab ich mir's rausgesucht. Ich bin nur ein Magister und habe kein Staatsexamen... Ist jetzt einiges klarer geworden? Viele Grüße Manu

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 19:33



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nun ist es klar..bloß helfen kann cih dir da überhaupt nciht...sorry! Alles Gute! HEnni

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 19:59



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hatte ich auch nicht erwartet, denn deine situation ist ja eine völlig andere. sei bloß froh! manu

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 20:07



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Aus meinem Betriebsratsseminar meine ich mich erinnern zu können, dass der Urlaub dann bis zum 30. März des Folgejahres übertragen werden muss. Wikipedia sagt das gleiche. Schau dort mal unter bundesurlaubsgesetz -> Verfristung (§ 7 III BUrlG) . Viel Spass beim Urlaub! Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 07:53