Hallo! Ich möchte gerne meinen arbeitgeber wechseln, sprich bei meine alten Kündigen! Bei dem ich seit 5 Jahren abreit. Von 2008 - 2009 habe ich eine Weiterbildung gemacht die Kosten beliefen sich auf ca. 1500,00 Euro die zur hälfte von meine noch arbeitgeber getragen wurden. Die andere hälfte turg eine andere Orgaisation ( die bei kündigung keine ansprüche an mich stellen). Bedingung seitens Arbeitgeber: für die Weiterbildungs kostenübernahme mußte ich mich für 3 Jahre verpflichten bei ihm zu arbeiten. davon habe ich nun kanpp 1 3/4 Jahre absolviert. Bei kündigung meiner seits müßte ich den Betrag zurück zahlen. Eine monatl. minderung des Betrags wären 2 %! Meine Frage: Was muß ich nun noch bezahlen an meinen AG. Ich habe noch ca. 50 überstunden kann ich diese damit aufrechnen? Noch eine andere frage: kann ich bei künigung meiner seits ( überstunden ca.100 std.) darauf bestehen das ich diese als freizeitausgleich bekomme und nicht ausgezahlt werden? Bin total ratlos momentan? Danke!
von tina.s am 12.05.2011, 08:04