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Job - Kind krank

Thema: Job - Kind krank

Hallo, ich fange im Februar wieder 2 Tage die Woche das Arbeiten an und meine Tochter (1 Jahr) geht in eine Kinder-Krippe. Kann mir jemand sagen, wie das läuft, wenn meine Tochter mal krank ist und ich nicht zur Arbeit kann. 1) Kann ich dann zuhause bleiben und sind die Tage pro Jahr begrenzt, wo ich im Krankheitsfall zuhause bleiben kann? Kommt das auch darauf an, wieviel Stunden man arbeitet, wieviele Tage man zuhause bleiben kann (wie beim Urlaub)? 2) Kann mein Mann auch mal daheim bleiben oder wird das dann auf meine Tage angerechnet? 3) Bekommt man in der Zeit sein Gehalt, wenn ja vom AG oder der KK und bekommt man es voll oder nur einen Teil? Danke für die Hilfe Katja

Mitglied inaktiv - 29.01.2008, 22:20



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Hallo, das kann man so pauschal nicht beantworten, sondern das hängt davon ab, ob du bzw deine Familie gesetzlich oder auch teilweise privat versichert sind. Dann ist das nämlich komplizierter. Wenn aber alle gesetzlich versichert sind hast Du und Dein Mann je Kind je 10 Tage "Sonderurlaub", den die gesetzliche Kasse dann zahlt. Aber Vorsicht: es darf keine andere Pflegeperson zur Verfügung gestanden haben (z.B. Du an deinen arbeitsfreien Tagen)und es gibt auch nicht 100% sondern nur etwa 75% des Lohns vom der Kasse. Am besten rufst Du da einfach mal an, die erklären Dir das bestimmt noch mal ganz genau. Schönen Abend, Astrid

Mitglied inaktiv - 29.01.2008, 22:29



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Das mit den 10 Tagen pro Elternteil und pro Kind kenne ich auch. Ich glaube, man bekommt sogar nur 67 % vom Lohn. Mir ist nur noch nicht so ganz klar, wie das mit der Krankschreibung ist (vom Kinderarzt). Kann das sein, dass man dafür was bezahlen muß? Wird die Krankschreibung auf ein bestimmtes Elternteil ausgestellt oder kann man das dann noch in Ruhe zu Hause entscheiden, wer welche Tage zu Hause bleibt? Will auch ab Mai wieder arbeiten und habe noch nicht den genauen Durchblick.

Mitglied inaktiv - 30.01.2008, 20:56



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Hallo, ich kenne es anders (gesetzliche KK): 5 Tage im Jahr pro Elternteil pro Kind kann man sich krankmelden wg. "krankes Kind" bei vollen Bezügen - also insgesamt 10 Tage bei einem Kind (75 % Krankenkasse, Rest Arbeitgeber (!) - wobei ich nicht sicher bin, ob das eine gesetzliche Regelung ist oder ein Bonbon meines Arbeitgebers. Ob eine andere Pflegeperson zur Verfügung gestanden hat oder nicht, kann sowieso keiner nachprüfen, diese Angaben kannst du zu deinem Vorteil machen (wobei ich nicht "Kind krank" melden würde, wenn ich die Möglichkeit hätte, mein Kind anderweitig betreuen zu lassen, um diese bezahlten Kranktage aufzusparen dafür, wenn's wirklich not tut) Tipp: Wenn dein Kind krank ist und dich hat's selber erwischt (bei ansteckenden Krankheiten wie Magen-Darm, Grippe etc.), lass dich selbst von deinem Arzt krankschreiben, anstatt Krankmeldung für's Kind. Wie Astrid sagte, klär das am besten ab bei deiner Krankenkasse. LG, Stefanie

Mitglied inaktiv - 30.01.2008, 21:22



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30.01. 21:21 Freistellung vom Arbeitsplatz bei krankem Kind

Mitglied inaktiv - 30.01.2008, 21:49



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Hallo, also wenn alle (du, dein Mann und das Kind) gesetzlich versichert sind, dann hat jeder Elternteil pro Jahr 10 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Man bekommt beim Kinderarzt eine Bescheinigung, dass das kranke Kind betreut werden muss, diese Bescheinigung kostet nichts (zumindest bei unserer Kinderärztin). Die musst du oder dein Mann dann ausfüllen und an die jeweilige Krankenkasse schicken. Du kannst auch zuhause noch entscheiden, wer die Tage nimmt. Wieviel Lohnersatz man bekommt, kann man pauschal nicht sagen, da haben die Krankenkassen eine komplizierte Berechnungsgrundlage, es sind glaube ich mind. 70 % vom Brutto und maximal 90 % vom Nettogehalt. Die Angaben dazu fordert die Krankenkasse vom Arbeitgeber. Viele Grüße Kleiner Löwe

Mitglied inaktiv - 31.01.2008, 09:03



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10 Tage pro ELTERNTEIL, heißt Vater kann 10 Tage nehmen, Mutter kann 10 Tage nehmen für 1 Kind. Bei Alleinerziehenden: Mutter bzw. Vater nimmt alle 20 Tage. Krankenschein muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, die "Gehalts"zahlung passiert automatisch, beim ersten Mal allerdings meist ein wenig verspätet. Nach den 20 Tagen ist Schluss und du hast einfach Pech gehabt (so wie ich 2007), kannst halt noch Urlaub nehmen und wirst bezahlt, aber das geht ja auch nicht immer. LG Sue

Mitglied inaktiv - 31.01.2008, 11:12



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hallo, ich weiß ja jetzt nicht, wie flexibel deine arbeitszeiten sind. ich arbeit an nur 4 vormittagen die woche und wenn ich meine kinder bei krankheit nicht zu hause beim papi lassen kann oder zu oma auf die couch bringen kann, versuche ich meinen freien vormittag entsprechend zu verschieben. lässt sich doch bei 2 tagen arbeiten/3 tagen frei vielleicht auch so regeln? viele grüße antonia

Mitglied inaktiv - 31.01.2008, 20:53



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Vielleicht hat die Anzahl der Tage (ob 10 oder 5 wie bei stetibi) was damit zu tun, wieviel Tage man pro Woche arbeitet? Habe auch schon mal von Kolleginnen gehört, dass man sich die 10 Tage vom anderen Elternteil übertragen lassen kann. Das gilt wohl nicht nur für Alleinerziehende (kenne aber die Voraussetzungen nicht). Der Arbeitgeber muß einen doch aber sich in jedem Fall freistellen, wenn das Kind krank ist (gegen entsprechenden Nachweis) - notfalls halt ohne Zahlung (also wie unbezahlter Urlaub). Die 10 (bzw. 20) Tage beziehen sich doch wohl nur auf die "Gehaltszahlung"?! Habe aber noch keine entsprechende Praxiserfahrung. Setze das einfach mal voraus.

Mitglied inaktiv - 31.01.2008, 22:26